Ärzteschaft
Ärzteschaft für MVZ-Register
Freitag, 27. Mai 2022
Bremen – Ein öffentliches und frei zugängliches Register für medizinische Versorgungszentren (MVZ) forderte heute der 126. Deutsche Ärztetag. Aus diesem Register müsse ersichtlich sein, wie die Besitzverhältnisse und wie wirtschaftliche sowie medizinische Verantwortlichkeiten verteilt sind, so der entsprechende Beschluss.
Um Transparenz für Patientinnen und Patienten zu erreichen, solle auf dem Praxisschild ein Hinweis auf die Trägerschaft verpflichtend sein. Die Delegierten verwiesen zur Begründung darauf, dass der wachsende Anteil von börsennotierten Unternehmen und Private-Equity-Konstrukten an MVZ die Versorgungsqualität bedrohe.
Aktuelle Untersuchungen würden zudem Hinweise darauf geben, dass unter diesen Besitzstrukturen höhere Kosten für die Krankenkassen entstehen.
Um Monopolbildungen entgegenzuwirken, schlägt der Ärztetag eine Begrenzung der kassenärztlichen Sitze pro Eigentümer und Fachrichtung vor. Zudem solle die Einhaltung des übertragenen Versorgungsauftrages durch die entsprechende Rechtsaufsicht sichergestellt werden.
Um „Schaden von Patientinnen und Patienten und vom medizinischen Personal abzuwenden und die freie Berufsausübung der Ärztinnen und Ärzte nicht weiter zu gefährden“, forderte der Ärztetag zusätzlich, MVZ-Gründungen durch Krankenhäuser an einen fachlichen, räumlichen und regionalen Bezug zu deren Versorgungsauftrag zu koppeln.
Auch sollen Anträge auf Anstellung einer Ärztin beziehungsweise eines Arztes im MVZ dann versagt werden, wenn der Träger des MVZ dadurch in einer Region eine marktbeherrschende Stellung erlangen würde.
Die Ärztetagsdelegierten sprachen sich dafür aus, Gewinnabführungsverträge zu begrenzen – schließlich würden die Gewinne aus Sozialversicherungsbeiträgen generiert. © aha/aerzteblatt.de

Gut gemeint, aber wirklich umsetzbar?

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