Ärzteschaft
Mutterschutzgesetz muss sinnentsprechend und einheitlich umgesetzt werden
Donnerstag, 26. Mai 2022
Bremen – Das 2018 novellierte Mutterschutzgesetz ist immer noch nicht befriedigend umgesetzt. Darauf verwies der 126. Deutsche Ärztetag. Noch immer würden schwangere, stillende und jüngst entbundene Frauen an ihrem Arbeitsplatz im Gesundheitswesen in ihrer Berufsausübung behindert.
Jetzt seien die Klinikträger gefordert: Sie müssten die gesetzlich vorgeschriebene individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes für jede schwangere Ärztin tatsächlich präzise durchführen und etwaige Hinderungsgründe für die Durchführung einer Tätigkeit evidenzbasiert darlegen, betonten die Delegierten.
Ihren Ursprung hat diese Forderung in den nicht eindeutigen und weit auslegbaren Formulierungen im novellierten Mutterschutzgesetz. Dieses hatte das Ziel, Schwangere zu schützen und gleichzeitig die vermehrte Teilhabe von Frauen an einem diskriminierungsfreien Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Trotz dieser Absichten hat sich nach Ansicht des Deutschen Ärztetages die Arbeitssituation für schwangere Ärztinnen aber auch vier Jahre nach Einführung des novellierten Mutterschutzgesetzes nicht verbessert.
Statt der vorgesehenen individuellen Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes seien in der Realität pauschale Beschäftigungsverbote für schwangere Ärztinnen aktuell der Normalfall – unabhängig vom Impfstatus der Schwangeren und der tatsächlichen Gefährdung am konkreten Arbeitsplatz, bemängelten die Abgeordneten.
Sie sind überzeugt: Bei individueller Gefährdungsbeurteilung könnten für schwangere Ärztinnen Optionen der Weiterbeschäftigung – auch unter sinnvollem Einsatz für ihre Weiterbildung – gewährleistet werden.
Den Ausschuss für Mutterschutz beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) forderte der Ärztetag gleichzeitig auf, zeitnah sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz von schwangeren oder stillenden Frauen und ihrer Kinder fertigzustellen. Diese müssen sich an erfolgreichen Maßnahmen von Arbeitgebern, die eine Weiterbeschäftigung von schwangeren Frauen bereits heute unter Einhaltung adäquater Schutzmaßnahmen ermöglichen, orientieren.
Einbezogen werden sollten aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu Schutzmaßnahmen für schwangere Ärztinnen, betonten die Delegierten auf Basis eines Antrags von unter anderem Bundesärztekammervorstandsmitglied Susanne Johna (Hessen) und Christiane Groß (Nordrhein), Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbunds. Diese Studien sollten für einen ämterübergreifenden bundesweiten Austausch sowie regelmäßige Schulungen genutzt werden.
Denn Fakt sei: Noch immer würden die beaufsichtigenden Behörden mit der Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen regional sehr unterschiedlich umgehen. So komme es dazu, dass in einem Bundesland die weitere Berufsausübung der werdenden Mutter erlaubt sei, in einem anderen jedoch bei gleichem Tätigkeitsbereich unverständlicherweise ein Beschäftigungsverbot gelte. „Das verschärft die Diskriminierung der schwangeren Ärztinnen, die ihre Berufstätigkeit weiter ausüben wollen und können.“ © ER/aerzteblatt.de

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