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Ärzteschaft

BÄK: Kalkulationstool soll tatsächlichen ärztlichen Personalbedarf ermitteln

Mittwoch, 25. Mai 2022

/Jürgen Gebhardt

Bremen – Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat heute auf dem 126. Deutschen Ärztetag in Bremen ein Kalkulationstool vorgestellt, mit dem der im Krankenhaus tatsächlich anfallende Bedarf an ärztlicher Leistung errechnet werden kann.

Darin einbezogen sind sämtliche Leistungen, die Klinikärztinnen und -ärzte in ihrem Alltag erbringen: Tätig­keiten in der direkten und indirekten Patientenversorgung ebenso wie weitere Aufgaben, zum Beispiel im Bereich der Qualitätssicherung, im Arbeitsschutz, der Fort- und Weiterbildung oder der Administration.

Den einzelnen Tätigkeiten sind dabei Zeitwerte zugeordnet, mit denen der Gesamtbedarf ärztlicher Leistun­gen in einer Abteilung bestimmt werden kann sowie die Zahl der Vollzeitstellen, die für die entsprechende Arbeit benötigt werden.

„Kein heute verfügbares Instrument zur Personalbemessung bildet die Vielschichtigkeit der Arbeitssituation von Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus ab“, erklärte Susanne Johna aus dem Vorstand der BÄK bei der Prä­sentation des Tools. Es solle die Basis für verbindliche Personalvorgaben bilden, mit denen dem zunehmen­den Ärztemangel entgegengewirkt werden kann.

Paradigmenwechsel im stationären Sektor

Mit dem Tool soll nach dem Willen der BÄK ein Paradigmenwechsel im stationären Sektor erreicht werden. Nicht mehr der Erlös soll den Bedarf bestimmen, sondern der Bedarf soll durch die anfallenden Aufgaben bestimmt werden. Die Delegierten des Ärztetags sprachen sich dafür aus, das vorgestellte Kalkulationstool weiterzuentwickeln und zur Verfügung zu stellen.

Im Fokus steht dabei, dass es der Ärzteschaft im Austausch mit der Krankenhausgeschäftsführung nutzen soll. „Das Tool dient der Unterstützung ärztlicher Entscheidungsfindung zur Kalkulation des tatsächlichen ärztli­chen Personalbedarfes im Diskurs mit nichtärztlichen Entscheidungsträgern“, heißt es in dem Beschluss des Ärztetags. „Eine missbräuchliche Verwendung durch Dritte, zum Beispiel Unternehmensberatungen, ist mittels geeigneter technischer Verfahren zu unterbinden.“

101 zusätzliche Aufgaben und Pflichten

Das Tool wurde in den vergangenen Jahren von der Arbeitsgruppe (AG) „Personalvorgaben für Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus“ der Bundesärztekammer erarbeitet. Es fußt auf einem Kalkulationsinstrument für die Besetzung einer Intensivstation, das erstmals im Jahr 2006 vom Berufsverband Deutscher Anästhesisten und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin vorgelegt wurde.

In die Erarbeitung wurden Johna zufolge zahlreiche Fachverbände einbezogen. Bei einem Workshop wurde eine Liste von 23 Patientengruppen mit erhöhtem ärztlichen Personalbedarf definiert, darunter Patienten im Kindesalter, Patienten mit kognitiven Einschränkungen oder psychomotorischer Retardierung.

Zudem hat die AG sämtliche Aufgaben und Pflichten zusammengeführt, die Ärztinnen und Ärzte zusätzlich im Krankenhaus ausführen. „Dabei sind wir auf 101 Tätigkeiten gekommen“, sagte Johna. „Dass es viele werden würde, war uns klar – aber nicht, dass es so viele werden.“ Jede dieser Aufgaben ist konkret definiert und mit dem entsprechenden Zeitaufwand hinterlegt.

Der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Henrik Herrmann, betonte, dass das Instrument so flexibel sei, dass jedes Krankenhaus es nutzen und mit ihm darstellen könne, wie viel ärztliche Vollzeitkräfte benötigt würden, um die im eigenen Krankenhaus anfallende Arbeit durchführen zu können.

„Es ist ein komplexes Tool“, betonte er. „Wir leben aber auch in einer komplexen Welt.“ Das Ziel sei es, mit diesem Tool die Komplexität beherrschbar zu machen. Das Kalkulationsinstrument werde nun weiter erprobt. Bis es zum Einsatz komme, werde es noch Jahre dauern. „Aber wir fangen jetzt an“, sagte Herrmann. „Denn wir müssen bei diesem Thema in Vorhand gehen.“

Keine Open-Source-Lösung

Das Kalkulationsinstrument ist mittels Hilfstabellen, Kalkulationstabellen und Checklisten für die Gesamt­kalkulation gegliedert. Die Arbeit mit Anzeige-, Daten- und Summenfeldern sowie Feldern für die Eingabe der jeweils hausinternen Kennzahlen soll eine integrierte Gesamtkalkulation der benötigten Vollzeitkräfte auf Basis qualitativ verbindlicher Kriterien und Parametrierung ermöglichen. Es handele sich um „kein starres, sondern ein flexibles und damit auch lernendes digitales System“, betonte Herrmann.

Nun muss sich das Tool noch in der Praxis bewähren: Nach einem Pretest könnte die erste Stufe des Rollouts dann im Mai 2023 beginnen. Zur Einbindung brauche es aber politische Begleitung von Fachgesellschaften und Berufsverbänden. Aber auch Fragen wie das Copyright würden noch eine Rolle spielen, kündigte Herr­mann an: „Das wird keine Open-Source-Lösung, sondern wir wollen es in unserer Hand behalten, das ist uns ganz wichtig.“

„Das ist brillant“

Viele Delegierte reagierten begeistert auf das vorgestellte Tool. „Das ist brillant“, sagte Eleonore Zergiebel aus Nordrhein. Sie verglich das Instrument zur Bemessung des tatsächlichen Bedarfs mit der aktuell verwen­deten Darstellung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), dessen Zahlen auf der Basis der Ist-Situation in den Kalkulationskrankenhäusern errechnet würden, die aber nicht den eigentlich bestehen­den Bedarf abbilden.

„Seit fast 20 Jahren wird das Personal im Krankenhaus auf diese Weise kalkuliert“, sagte sie. „Das ist eine Katastrophe.“ Sie beschrieb die Situation, in der heute den Chefärzten in Monatsbesprechungen die Case-Mix-Punkte von der Krankenhausgeschäftsführung vorgerechnet würden. „Das ist eine entwürdigende Situation“, betonte Zergiebel. Mit dem neuen Instrument zur Bestimmung der Soll-Situation könnten die Case-Mix-Punkte vielleicht abgeschafft werden.

Diese Analyse sei wichtig, gerade bei der bestehenden Untätigkeit der Politik, meinte Wolf Andreas Fach aus Hessen. „Es ist wichtig, dass wir eigene Zahlen haben, mit denen wir argumentieren können. Mit diesen Zahlen können wir nach außen dokumentieren, was wir leisten und wieviel wir leisten. Wir müssen das ganz offensiv vertreten.“

„Wir Ärzte müssen uns neu organisieren“

Die Arbeitsgruppe habe innerhalb von drei Jahren etwas Hervorragendes geschaffen, lobte Norbert Jaeger aus Schleswig-Holstein. Kein Nichtarzt werde einem Arzt vorschreiben, wie lange eine Leistung dauern dürfe, wenn die Ärzteschaft selbst zuvor die Dauer der entsprechenden Leistung definiert habe. „Wir dürfen dieses Tool dann auch nicht aus der Hand geben“, forderte Jaeger. „Denn nur Ärzte können entscheiden, wie lange sie für eine bestimmte Untersuchung benötigen.“

„Diese Vorgaben sind überfällig gewesen“, meinte Oliver Funken aus Nordrhein und forderte: „Wir Ärzte müs­sen aufstehen, uns neu organisieren und der Krankenhausverwaltung entgegentreten.“

Jürgen Tepel aus Niedersachsen dankte dem BÄK-Vorstand für die Erarbeitung des Kalkulationstools. Schon vor Jahrzehnten habe er als Oberarzt damit begonnen, selbst entsprechende Bedarfszahlen zu erarbeiten, um sie gegenüber der Leitung seines Krankenhauses darzustellen. Für einen alleine sei das ein immenser Auf­wand.

Einfluss auf die Weiterbildung

„Ich wünsche mir, dass dieses Tool zur Voraussetzung für die Krankenhausversorgung wird“, sagte Lars Bodammer aus Hessen. „Und ich wünsche mir, dass junge Ärztinnen und Ärzte dieses Tool am Beginn ihres Berufslebens kennenlernen“ – damit sie sich von Anfang an nicht an den Vorgaben eines Erlössystems orien­tieren, sondern an den tatsächlich bestehenden Arbeitsabläufen. Vielleicht könne das Tool auch Einfluss auf die Weiterbildung nehmen, so Bodammer.

„Das wird sich zu einem Meilenstein entwickeln“, meinte Joachim Dehnst aus Westfalen-Lippe. Seit Jahrzehn­ten müssten sich die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus mit Beratungsfirmen herumquälen, die bei ihren Analysen oft Vergleichsgrößen zum Personalbedarf heranzögen, die nur schwer nachvollziehbar seien.

Künftig könne die Ärzteschaft der Verwaltung mit eigenen Zahlen den tatsächlichen Personalbedarf dar­stellen. „Auf diese Weise könnten wir es schaffen, dass das Tool zur Leitwährung wird“, sagte er. Dafür müsse es aber sehr präzise angewendet werden.

Dehnst wies zugleich darauf hin, dass die Ärztinnen und Ärzte der Krankenhausgeschäftsführung mithilfe des Tools zwar den Bedarf in der jeweiligen Abteilung darstellen könnten. Die Geschäftsführung könne dann aber immer noch sagen: „Wir haben kein Geld dafür, mehr Personal einzustellen, um diesen Bedarf zu decken.“

Alexander Nowicki aus Niedersachsen gab zu bedenken, dass mit dem Kalkulationstool nur der ärztliche Part beleuchtet werde. „Wir müssen aber auch darauf schauen, wie das Gesundheitswesen in Anspruch genommen wird“, sagte er.

In Deutschland gebe es eine viel höhere Inanspruchnahme ärztlicher Leistung als zum Beispiel in Schweden – ohne, dass die Deutschen gesünder wären als die Schweden. „Wenn wir den ärztlichen Personalmangel be­klagen, müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass sich die Inanspruchnahme des Gesundheitswesens ändert“, betonte Nowicki. Dann könne man auch dem Personalmangel entgegenwirken.

Weitere Aspekte einbeziehen

Thomas Lipp aus Sachsen wies darauf hin, dass die alleinige Betrachtung der Arztzahlen die bestehenden Probleme nicht lösen werde. Es müsse darüber hinaus auch über die Allokation der ärztlichen Leistung ge­sprochen werden, über die bestehende Bürokratie und über die medizinischen Leistungen, die zur Absiche­rung einer Diagnose ausgeführt würden.

Die Delegierten diskutierten auch darüber, ob der Einsatz des Kalkulationstools ebenfalls im ambulanten Bereich geprüft werden solle. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen der beiden Systeme sprachen sie sich jedoch dagegen aus. © lau/fos/aerzteblatt.de

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