Ärzteschaft
Ärztetag für sofortige Umsetzung der GOÄ-Novellierung
Freitag, 27. Mai 2022
Bremen – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) solle sich unverzüglich mit dem vorliegenden Entwurf einer novellierten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) befassen und sie umgehend auf den Weg bringen. Dies forderte heute der 126. Deutsche Ärztetag.
Die Bundesärztekammer (BÄK) soll, so die Ärztetagsdelegierten, bis spätestens Ende 2022 das bereits ausgehandelte und mit dem PKV-Verband sowie der Beihilfe konsentierte Leistungsverzeichnis der GOÄneu inklusive der betriebswirtschaftlichen Bewertungen dem BMG übergeben.
„Womöglich strittige Inhalte“ solle das BMG einer sachgerechten Lösung zuführen und die GOÄ in Kraft setzen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurde aufgefordert, die Novellierung der GOÄ nicht weiter zu verschleppen.
Die Reform der GOÄ für eine politisch motivierte Systemdiskussion zu nutzen, blockiere seit vielen Jahren eine Arbeitsgrundlage für eine optimale und hochmoderne Patientenversorgung und werde seitens der Ärzteschaft nicht länger akzeptiert.
BÄK-Präsident Klaus Reinhardt hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Eröffnung des 126. Deutschen Ärztetags ein persönliches Exemplar der neuen GOÄ überreicht. Lauterbach hatte erklärt, er wolle sich das Werk ansehen. Er machte aber wenig Hoffnung auf eine Umsetzung. Das hatte er auch schon im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt erklärt.
Sollte der Verordnungsgeber die GOÄneu nicht bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft setzen, fordern die Abgeordneten des Ärztetages die BÄK auf, die Ärzteschaft über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen (sogenannter Abdingung) mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3-fachen Regelsteigerungssatz zu informieren.
Diese Abdingung zieht die Ärzteschaft insbesondere für Gesprächs-, persönliche Untersuchungs- und andere zuwendungsintensive Arztleistungen in Erwägung. © aha/aerzteblatt.de

wie lange ist es jetzt her?

Peinlich: BÄK-Präsident/Deutscher Ärztetag - krasse Unkenntnis des Gesetzgebungsverfahrens
Wie wird diese ablaufen? Bedeutet eine solch umfangreiche GOÄneu nicht eher Mehraufwand statt weniger Bürokratie für Ärzte, Politik und Abrechnungsdienstleister? Mit solchen Fragen soll nur abgelenkt werden von der Hauptverordnung der Bundesärztekammer und ihres jetzigen Präsidenten Dr. Klaus Reinhardt für das Desaster um die fast 40 Jahre verschlafene GOÄ.
Die GOÄ ist ein Bundesgesetz und muss vom Deutschen Bundestag nach 3 Lesungungen mit einfacher Mehrheit beschlossen und verkündet, vom Deutschen Bundesrat bestätigt und formal vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Zu einem im Gesetz formulierten Stichtag endet dann die Gültigkeit der GOÄalt und wird durch die GOÄneu ersetzt.
Test- oder Erprobungsphasen, mit denen sich Kollege Dr. med. Klaus Reinhardt jetzt überflüssigerweise herausreden will, sind definitiv nicht vorgesehen und abwegig.
Die BÄK will einfach nur ihre Hauptverantwortung leugnen und mit allen Mittel von ihrem jahrzehntelangen Komplettversagen und Dilettantismus in Sachen GOÄ gegenüber den Kolleginnen und Kollegen ablenken.
So sieht es aus!
Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, Facharzt für Allgemeinmedizin in Dortmund

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