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Ärzteschaft

Abrechnung von Bluttest auf Trisomien ab Juli möglich

Dienstag, 31. Mai 2022

/gamelover, stockadobecom

Berlin – Der Bewertungsausschuss hat die Vergütung der ärztlichen Beratung über einen vorgeburtlichen Blut­test und die Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels nicht invasivem Prä­nataltest (NIPT) beschlossen. Sie wird ab dem 1. Juli gezahlt, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte.

Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aus dem Jahr 2019. Das Gremium hatte entschieden, dass der vorgeburtliche Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 in begründeten Einzel­fällen und nach ärztlicher Beratung Leistung der ge­setzlichen Krankenversicherung (GKV) wird.

Mit der Untersuchung an fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf die Trisomien 13, 18 und 21 sollen invasive pränataldiagnostische Maßnahmen (zum Beispiel Fruchtwasserunter­suchungen) vermieden werden.

Der nicht invasive Pränataltest auf Trisomien 13, 18 und 21 gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vor­sorgeuntersuchungen für alle Schwangeren. Die Krankenkassen bezahlen ihn künftig, wenn „eine Frau ge­meinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist“, heißt es in der Versicherteninformation.

Die Bereitstellung der Versicherteninformation ist Bestandteil der ärztlichen Beratung zur Blutuntersuchung auf die Trisomien 13, 18 und 21 mittels NIPT und soll Schwangeren im Rahmen der Beratung ausgehän­digt werden.

Drei neue GOP für Beratungen und Test

Die KBV wies darauf hin, dass vom Bewertungsausschuss drei Gebührenordnungsposi­tionen (GOP) in den Abschnitt 1.7.4 (Mutterschaftsvorsorge) des EBM aufgenommen wurden. Mit der GOP 01789 (84 Punkte / 9,46 Euro) wird demnach die Beratung nach Gendiagnos­tikgesetz (GenDG) vor Durchführung des NIPT zur Bestim­mung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 vergütet. Die GOP kann je vollendete 5 Minuten und bis zu viermal je Schwangerschaft abgerechnet werden.

Die Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven Tests hinsichtlich eines Risikos autosomaler Trisomi­en 13, 18 und 21 kann mit der GOP 01790 (166 Punkte / 18,70 Euro) je vollendete 10 Minuten und bis zu viermal je Schwangerschaft abgerechnet werden.

Die GOP 01789 und 01790 sind von Fachärzten für Gynäkologie und Geburtshilfe, die die Qualifikation „fach­gebundene genetische Beratung“ haben, berechnungsfähig sowie von Fachärzten für Humangenetik oder auf dem Fachgebiet entsprechend qualifizierten Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik.

Die pränatale Untersuchung fetaler DNA aus mütterlichem Blut zur Bestimmung des Risikos einer Trisomie 13, 18 und 21 wird über die GOP 01870 (1642 Punkte / 184,99 Euro) abgerechnet. Die Abrechnung ist einmal je Schwangerschaft möglich.

Nach Angaben der KBV ist ein validiertes Testverfahren anzuwenden, das die in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegten Testgütekriterien erfüllt. Die GOP 01870 ist nur von Fachärzten für Humangenetik oder Fachärz­ten für Laboratoriumsmedizin berechnungsfähig. © EB/aerzteblatt.de

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