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Vergütung für HPV-Test wird ab Juli angehoben

Dienstag, 31. Mai 2022

/luchschenF, stock.adobe.com

Berlin – Der Nukleinsäurenachweis humaner Papillomviren (HPV-Test) zur Früherkennung von Gebärmutter­hals­krebs wird ab dem 1. Juli höher vergütet. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kürzlich mitteilte.

Demnach steigt die Vergütung beim präventiven HPV-Test nach den Gebührenordnungs­positionen 01763, 01767 und der Genotypisierung bei positivem HPV-Test nach der Gebührenordnungsposition 01769 auf 168 Punkte (18,93 Euro; bisher 153 Punkte/17,24 Euro).

Für den kurativen HPV-Test nach der Gebührenordnungsposition 32819 wird der KBV zufolge die Vergütung ab Juli auf 21 Euro angehoben (bisher 18,80 Euro). Die Gebührenordnungs­position 32819 beinhaltet dabei auch die Genotypisierung bei positivem HPV-Nachweis.

Frauen ab 35 wird nach der organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) ein Screening auf Gebär­mutterhalskrebs angeboten: Dabei wird für sie seit Januar 2020 der Pap-Abstrich mit einem Test auf humane Papillomviren kombiniert (Ko-Testung). Ist das Ergebnis unauffällig, erfolgt die nächste Ko-Testung nach drei Jahren. © EB/aerzteblatt.de

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