Ärzteschaft
Vergütung für HPV-Test wird ab Juli angehoben
Dienstag, 31. Mai 2022
Berlin – Der Nukleinsäurenachweis humaner Papillomviren (HPV-Test) zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs wird ab dem 1. Juli höher vergütet. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kürzlich mitteilte.
Demnach steigt die Vergütung beim präventiven HPV-Test nach den Gebührenordnungspositionen 01763, 01767 und der Genotypisierung bei positivem HPV-Test nach der Gebührenordnungsposition 01769 auf 168 Punkte (18,93 Euro; bisher 153 Punkte/17,24 Euro).
Für den kurativen HPV-Test nach der Gebührenordnungsposition 32819 wird der KBV zufolge die Vergütung ab Juli auf 21 Euro angehoben (bisher 18,80 Euro). Die Gebührenordnungsposition 32819 beinhaltet dabei auch die Genotypisierung bei positivem HPV-Nachweis.
Frauen ab 35 wird nach der organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) ein Screening auf Gebärmutterhalskrebs angeboten: Dabei wird für sie seit Januar 2020 der Pap-Abstrich mit einem Test auf humane Papillomviren kombiniert (Ko-Testung). Ist das Ergebnis unauffällig, erfolgt die nächste Ko-Testung nach drei Jahren. © EB/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema
