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Gewebespenden sind knapp

Donnerstag, 2. Juni 2022

/picture alliance, Bernd Wüstneck

Hannover – Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) konnte im vergangenen Jahr 6.422 Gewebespenden zur Aufbereitung in ihre zwölf Gewebebanken aufnehmen, darunter 4.165 Augenhornhäute, 445 Herzklappen, 335 Blutgefäße und 30 Plazenten zur Gewinnung der Amnionmembran. 6.608 Menschen versorgte die DGFG im Jahr 2021 mit einem Gewebetransplantat. Das teilte die Gesellschaft zu ihrem 15-jährigen Bestehen jetzt mit.

Die gemein­nützige Organisation ist nach eigenen Angaben die größte bundesweit tätige Einrichtung, die Gewebe­spenden realisiert, in Gewebebanken aufbereitet und an Transplantationszentren vermittelt. Etwa die Hälfte aller Hornhaut-, Herzklappen- und Amniontransplantate wird demnach von Hannover aus in Zentren in ganz Deutschland vermittelt.

Obgleich die Zahlen von Gewebespenden laut der Gesellschaft steigen, bestehe immer noch ein Mangel. „Noch immer führen wir Wartelisten für eine Augen­hornhaut. Im letzten Jahr konnten wir nur jede zweite Anfrage für eine Herzklappe bedienen. Das ist noch immer zu wenig“, erläuterte Martin Börgel, Geschäfts­führer der DGFG.

Auch das Wissen um die Gewebespende, ihre Voraussetzungen und ihre Orga­nisation, die sich von der Organ­spende deutlich unterscheide, sei „erschreckend gering“, so der Geschäftsführer. Es sei für jeden einzelnen wichtig, sich frühzeitig mit der Frage auseinander­zusetzen, ob eine Gewebespende nach dem Tod in Frage komme.

„Je häufiger Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen, desto fundierter können Sie schlussendlich ent­scheiden“, appellierte Marion Charlotte Renneberg, Vizepräsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN).

Die Gesellschaft warnte zu ihrem 15-jährigen Bestehen vor einer Fehlsteuerung im Zusammenhang mit ei­nem geplanten Onlineregister, das die Entschei­dung zur Organ- und zur Gewebespende dokumentieren soll.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), welches das Register einrichte, verteile für den Zugriff auf dieses Register sogenannte Verordnungsermächtigungen an ausgewählte Personen, um im Einzelfall die Entscheidung des potentiellen Spenders zu überprüfen.

In der gesetzlichen Vorgabe dazu seien aber Mitarbeiter von Gewebespendeeinrichtungen nicht berücksich­tigt. „Ändert sich an dem bereits in Kraft getretenen Gesetz bis zum Registerstart nichts mehr, besteht die Gefahr, dass eine Vielzahl an Gewebespenden nicht mehr realisiert werden kann und sich damit die Patien­tenversorgung mit Gewebetransplantaten in Deutschland erheblich verschlechtert“, warnt die DGFG. © hil/aerzteblatt.de

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