Politik
Sektorenübergreifende Versorgung bleibt laut BMG zentrales Anliegen
Dienstag, 7. Juni 2022
Berlin – Für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bleibe es ein „ganz zentrales Anliegen, zum Wohle der Patientinnen und Patienten“ der sektorenübergreifenden Versorgung zu einem Durchbruch zu verhelfen. Dies betont das BMG in einer dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden Stellungnahme zur Bund-Länder-AG „sektorenübergreifende Versorgung“.
Gegenstand der Beratungen der Bund-Länder-AG in der vergangenen Legislaturperiode seien unter anderem die bessere Verzahnung der stationären und ambulanten Sektoren, die Umwandlung kleiner, nicht bedarfsgerechter Krankenhäuser in ambulant-stationäre oder ambulante Zentren und das Vorhaben eines gemeinsamen fachärztlichen Versorgungsbereichs gewesen, so das BMG.
Seit Beginn des Jahres 2020 habe aber die Coronapandemie das deutsche Gesundheitswesen vor große und damals unerwartete Herausforderungen gestellt. Dies gelte weiterhin sowohl für die Arbeit im BMG und in den Ministerien der Länder als auch für die Krankenhäuser und ambulanten Leistungserbringer, zu deren Strukturen in der AG beraten wurde. Daher seien die Beratungen nicht weiterverfolgt worden.
Eine Umsetzung der „weitestgehend konsentierten Eckpunkte“ und der weiteren Themen des Fortschrittsberichts erschien vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Zusammenhang mit der Coronapandemie „nicht sachgerecht“, erläutert das BMG. Weitere Berichte oder schriftliche Ausarbeitungen der Bund-Länder-AG lägen daher nicht vor.
Der Ansatz, der diesbezüglich in der aktuellen Legislaturperiode verfolgt werde, sei die Etablierung von Vergütungssystemen wie Hybrid DRGs. Dieses Thema werde in der eingerichteten Expertenkommission Krankenhäuser aufgerufen und danach in einem breiten Beteiligungsprozess mit Ländern und Akteuren diskutiert werden, so die Ankündigung des BMG. © EB/aerzteblatt.de

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