Politik
Beratungen zu Mindestmengen bei Darmkrebsoperationen aufgenommen
Donnerstag, 16. Juni 2022
Berlin – Mindestmengen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgesetzt werden, um mehr Qualität in Krankenhäusern zu erreichen, sind nicht selten umstritten. Problematisch ist vor allem die Höhe. Nun will sich der G-BA mit Darmkrebsoperationen befassen. Den Antrag hatte der GKV-Spitzenverband gestellt.
Wie das Gremium heute beschloss, soll in den kommenden Monaten untersucht werden, ob es bei Eingriffen am Darm einen Zusammenhang zwischen der Behandlungsroutine und der Qualität der Behandlungsergebnisse gibt. Nur in diesem Fall wäre das Festlegen einer Mindestmenge überhaupt möglich.
Entscheidungsbasis für den G-BA sind aussagekräftige Studien. Im ersten Schritt hat der G-BA deshalb das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, mit Hilfe von Studien den aktuellen Wissensstand zum Zusammenhang zwischen der Anzahl der Operationen und dem Behandlungsergebnis auszuwerten. Den Ergebnisbericht des IQWiG erwartet der G-BA bis Ende Februar 2023.
Ebenfalls im Blick behält der G-BA die Wegstrecke zum Behandlungsort für Patienten: Gibt es laut IQWiG einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der Operationen und der Behandlungsqualität, will der G-BA modellhaft analysieren, wie sich unterschiedliche Mindestmengenhöhen auf die Anzahl der Krankenhausstandorte und die Wegstrecken für Patienten auswirken. Auftragnehmer für die Untersuchung soll in diesem Fall das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) werden.
Mit einem Abschluss der Beratungen im G-BA ist Ende 2023 zu rechnen. Hintergrund der Arbeit des G-BA ist das Ziel des Gesetzgebers, dass beispielsweise besonders schwierige Operationen nur in solchen Kliniken angeboten werden, deren Ärzte damit ausreichend Erfahrung haben. Die Mindestmengen sollen dazu beitragen, die Behandlungsergebnisse zu verbessern und das Risiko von Komplikationen für Patienten zu minimieren.
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Darmkrebs gehört in Deutschland zu den häufig auftretenden Tumorerkrankungen. Meist ist der Dickdarm (Kolon) oder der Mastdarm (Rektum) betroffen. Das Krebsregister verzeichnete im Jahr 2018 in Deutschland 26.710 bösartige Neuerkrankungen bei Frauen und 33.920 Neuerkrankungen bei Männern.
Der G-BA ist gesetzlich beauftragt, planbare stationäre Leistungen zu benennen, bei denen ein Zusammenhang zwischen der Häufigkeit von Behandlungen und der Qualität der Versorgung besteht. In den Mindestmengenregelungen des G-BA ist näher definiert, in welchem Fall ein Krankenhaus die Leistungen, zu denen Mindestmengen festgelegt sind, erbringen darf. © may/EB/aerzteblatt.de

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