Ärzteschaft
Psychotherapie: Videosprechstunden in Unfallversicherung weiter möglich
Freitag, 17. Juni 2022
Berlin – Psychotherapeuten können die Behandlung per Videosprechstunde im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung auch weiterhin abrechnen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufmerksam gemacht.
Demnach ist die psychotherapeutische Behandlung in der Unfallversicherung vom Auslaufen der Corona-Sonderregelung Ende Juni nicht betroffen, die Vorgaben für Videosprechstunden laut Bundesmantelvertrag-Ärzte (Anlage 31b BMV-Ärzte) müssen allerdings eingehalten werden.
Laut KBV werden ab dem 1. Juli zwei neue Ziffern in das Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren (Anlage 2 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger) aufgenommen.
aerzteblatt.de
Konkret handele es sich um die Gebührennummern P 40 und P 41 für die videobasierte Durchführung indizierter psychotherapeutischer Diagnostik und Behandlungsmaßnahmen.
Der KBV zufolge kann die P 40 für die psychotherapeutische Behandlung innerhalb und außerhalb der maximal 5 probatorischen Sitzungen à 50 Minuten berechnet werden und beträgt 135 Euro. Bei der P 41 sind es 25 Minuten und 67,50 Euro. © hil/sb/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

