Politik
Einrichtungsbezogene Coronaimpfpflicht: Moderate Bußgelder in Thüringen
Montag, 20. Juni 2022
Erfurt – Thüringen lässt bei nicht gegen Corona geimpften Beschäftigten im Gesundheitssektor finanziell Milde walten. Statt wie möglich bis zu 2.500 Euro sollen sich die Bußgelder zwischen 150 bis 250 Euro bewegen, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage. Dieser Orientierungsrahmen sei den Gesundheitsämtern mitgeteilt worden.
Ein Bußgeld droht Beschäftigten etwa in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Arztpraxen, Rettungs- und Hospizdiensten, wenn sie der Aufforderung der Gesundheitsämter zum Nachweis der Impfung oder der Immunität nach überstandener Erkrankung nicht folgen. Im letzten Schritt müssen sie Arbeitsverbote befürchten.
Nach Ministeriumsangaben gab es Ende Mai knapp 11.000 Ungeimpfte in den von der seit Mitte März geltenden Impfpflicht betroffenen Bereichen – bei rund 60.000 Beschäftigten allein in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ende April war noch von rund 8.700 Ungeimpften in den Einrichtungen die Rede gewesen, für eine Reihe von Beschäftigten sei aber inzwischen der Genesenenstatus abgelaufen.
In Thüringen sollen ungeimpfte Beschäftigte und deren Arbeitgeber bis etwa Anfang August angehört werden. Dabei wird auch beurteilt, welches Gesundheitsrisiko konkret von den einzelnen Ungeimpften bei ihrer Arbeit ausgeht und ob ein Tätigkeitsverbot die Versorgung in den jeweiligen Einrichtungen gefährdet. Wie viele Bußgeld- und Anhörungsverfahren schon laufen, ist unklar. Das Ministerium hat dazu keinen Überblick. © dpa/aerzteblatt.de

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