Politik
Bundestag nähert sich Richtungsentscheidung beim Umgang mit Suiziden
Dienstag, 21. Juni 2022
Berlin – Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt und die Selbsttötung unter Berufung auf ein weit gefasstes Selbstbestimmungsrecht als Ausdruck des Persönlichkeitsrechts bewertet. Am kommenden Freitag befasst sich der Bundestag in 1. Lesung mit verschiedenen Reformvorschlägen.
Im Bundestag liegen den Abgeordneten dann drei unterschiedliche fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe vor. Zusätzlich hat eine Gruppe um Lars Castellucci (SPD) einen neuen Antrag eingebracht, der die Parlamentarier auffordert, die Vorbeugung vor Selbsttötungen zu fördern.
„Wir wollen den assistierten Suizid ermöglichen, aber wir wollen ihn nicht fördern. Sonst würde der äußere Druck zunehmen, sich auf diese Weise das Leben zu nehmen, und dieser würde verletzliche Gruppen besonders treffen“, heißt es im Antrag der Parlamentariergruppe um Castellucci, Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Stephan Pilsinger (CSU), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke).
Wenn der Zugang zum assistierten Suizid leichter werde als zu palliativer Versorgung, zu guter Pflege oder zu Psychotherapie, entstehe eine gefährliche Schieflage. „Der Staat darf niemandem den Eindruck vermitteln, überflüssig zu sein.“
Bis zu 90 Prozent der Selbstöttungen geschähen vor dem Hintergrund einer psychischen Erkrankung oder akuten Belastung. „Es ist eindeutig, was hier zu allererst verlangt ist, nämlich Hilfe, Beratung, Unterstützung.“ Die Abgeordneten plädieren zugleich dafür, das Thema Selbsttötung aus der Tabuzone zu holen. „Wer sich mit dem Gedanken an eine Selbsttötung trägt, darf nicht auch noch stigmatisiert werden.“
In ihrem Antrag äußern die Abgeordneten die Befürchtung, dass mit dem Angebot der Suizidbeihilfe auch die Nachfrage steige. So weisen die Niederlande (10,6 Suizide pro 100.000 Personen), die Schweiz (11,2) und Belgien (15,9) – Staaten, in denen Suizidassistenz seit Jahren durchgeführt wird – höhere Selbsttötungsraten auf als Deutschland (9,5).
Konkret fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Suizidvorbeugung vorzulegen. Zentral müsse die Förderung der seelischen Gesundheit in Beruf, Familie und Alltag sein – etwa im betrieblichen Gesundheitsmanagement oder in Jobcentern.
Außerdem solle ein deutschlandweiter Dienst aufgebaut werden, der Menschen mit Suizidgedanken und ihren Angehörigen rund um die Uhr online und per Telefon Ansprechpartner vermittelt. Der Zugang zu Selbsttötungsmöglichkeiten soll erschwert werden, etwa durch bauliche Maßnahmen an Brücken und Hochhäusern.
Darüber hinaus drängen die Abgeordneten darauf, die Forschung zur Suizidvorbeugung zu stärken und erfolgreiche Projekte auf Dauer zu fördern. Außerdem soll eine bundesweite Aufklärungs- und Informationskampagne entwickelt werden. Fort- und Weiterbildungsangebote für ärztliche, therapeutische und soziale Berufsgruppen sollen die Suizidvorbeugung stärker berücksichtigen.
Ein Gesetz zur Suizidprävention sowie einen weiteren Ausbau von Hospizarbeit und Palliativversorgung mahnten heute zugleich mehr als 40 Institutionen und Fachgesellschaften an. Am Leben Verzweifelnde und ihnen Nahestehende bräuchten Menschen, die ihnen zuhörten, sie informierten und nach Schritten aus der Krise suchten, heißt es in dem Aufruf, der heute in Berlin veröffentlicht wurde.
Die Leiterin des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro), Barbara Schneider, betonte, es fehlten Informationen dazu, dass niemand eine solche Situation alleine durchstehen müsse. Daher brauche es eine bundesweite Informations-, Beratungs- und Koordinationsstelle zur Suizidprävention.
Den Angaben zufolge sterben jährlich mehr als 9.000 Menschen durch Suizid; mittelbar betroffen sind mehr als 100.000 weitere Menschen. Es sei ein „Signal der Dringlichkeit“, dass sich verstärkt Menschen meldeten, die für sich selbst oder für Angehörige auf der Suche nach Suizidassistenz seien.
Die Initiatoren der „Eckpunkte für eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention sind neben dem NaSPro die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS). 38 weitere Organisationen haben den Appell demnach mitunterzeichnet.
Das Thema Suizidwünsche müsse enttabuisiert werden, sagte DGP-Präsidentin Claudia Bausewein. Vielmehr brauche es offene Gespräche: „Das gilt sowohl für Menschen, die keinen anderen Weg mehr für sich erkennen, als auch für ihnen Nahestehende, die sich Sorgen machen“.
Im Palliativ- und Hospizbereich bestehe viel Erfahrung mit schwerkranken Menschen mit Todeswünschen, fügte Bausewein hinzu. Allein das Gespräch über persönliche Belastungen und die Information über weitere Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativversorgung wirkten oft suizidpräventiv. Die Vorstandsvorsitzende der DGS, Ute Lewitzka, pochte auf einen „niedrigschwelligen, kostenfreien und unmittelbaren“ Anspruch auf Informationen und Beratung.
Zugleich nannte es der DHPV-Vorsitzende Winfried Hardinghaus „bedeutsam, dass keine Person oder Organisation beziehungsweise Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens dazu verpflichtet werden darf, an einer Suizidhilfe mitzuwirken oder die Durchführung in ihren Einrichtungen zu dulden, wenn dies ihrem Selbstverständnis widerspricht“. Hier bedürfe es einer gesetzlichen Klarstellung. © kna/may/aerzteblatt.de

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