Ärzteschaft
Abrechnungsprüfung zu Hausarztverträgen soll Praxen entlasten
Dienstag, 21. Juni 2022
Düsseldorf – Eine neue vorgelagerte Abrechnungsprüfung soll Hausarztpraxen in Nordrhein vor Krankenkassenprüfverfahren und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand bewahren. Ein entsprechendes Verfahren haben der Hausärzteverband Nordrhein und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Landesteils vorgestellt.
„Diese Einigung ist ein Meilenstein in der hausärztlichen Abrechnung und schützt Praxen vor unnötiger Arbeit“, teilten die beiden Partner mit.
Bei der Prüfung geht es um die Bereinigung der Abrechnung um Patienten, die im Rahmen von Hausarztverträgen (hausarztzentrierte Versorgung, HzV) versorgt werden. Die in den HzV-Verträgen hinterlegten Leistungen dürfen nicht über die KV Nordrhein abgerechnet werden.
Künftig wird die bei der KV eingereichte Honorarabrechnung in einer Abrechnungsprüfung dahingehend überprüft, ob im Rahmen der Honorarabrechnung Leistungen aus den HZV-Verträgen bei der KV Nordrhein für die entsprechenden Patienten eingereicht wurden.
Leistungen, die Bestandteil des HZV-Vertrages sind, werden seitens der KV von den übrigen Abrechnungsdaten getrennt und dem Hausärzteverband als Beratungsdatensatz weitergeleitet. Der Hausärzteverband informiert die betroffenen HZV-Ärzte über den Abrechnungsfehler.
Für diese besteht daraufhin die Möglichkeit der Abrechnung der Leistungen über das HZV-System. Zusätzlich erhalten die Ärzte die Abrechnungsunterlagen von der KV. In diesen sind die abgesetzten Leistungen aus den HZV-Verträgen ausgewiesen.
Die neue Prüfung soll ab dem dritten Quartal erfolgen. Laut KV und Hausarztverband begrüßen die nordrheinischen Krankenkassenverbände die Regelung. © hil/aerzteblatt.de

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