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Suizidprävention vor Regelung der Suizidbeihilfe angemahnt

Donnerstag, 23. Juni 2022

/imaginando, stock.adobe.com

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) und der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) haben sich heute in Berlin mit Nachdruck für eine eigenständige gesetzliche Verankerung der Suizid­prävention ausgesprochen.

Dies müsse zeitnah und vor der Verabschiedung einer Reform der Suizidbeihilfe geschehen, betonten sie am Vortag der ersten Lesung der Gesetzentwürfe zur Regelung der Beihilfe zum Suizid, die für morgen Vormittag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Das neue Gesetzgebungsverfahren ist nötig, nachdem im Februar 2020 das Bundesverfassungs­gericht das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe (Paragraf 217 Strafgesetzbuch) gekippt hatte.

Vorbild für das jetzige parlamentarische Prozedere könnten die Gesetzgebungsverfahren aus Jahr 2015 sein, bei denen es vor der Beschlussfassung zur damaligen Neufassung des Paragrafen 217 Strafgesetzbuch um den Aus­bau der Hospiz- und Palliativversorgung im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes ging, so die Organi­sationen.

Gemeinsam legten sie jetzt einen entsprechenden Vorschlag vor, wie bundesweit die Grundlagen und Rahmen­bedingungen für Angebote der Suizidprävention geschaffen werden könnten. „Bevor wir eine staatlich geför­der­te Suizidbeihilfe oder bundesweite Beratungsstellen zur Umsetzung der Suizidbeihilfe in Betracht ziehen, geschweige denn gesetzlich verankern, muss dringend die Suizidprävention gestärkt werden“, erklärte Winfried Hardinghaus, Vorstandsvorsitzender des DHPV.

Notwendig sei konkret die Stärkung aller suizidpräventiven Strukturen und deren auskömmliche Finanzierung in Deutschland. Es brauche insbesondere eine bundesweite Informations-, Beratungs- und Koordinationsstelle zur Suizidprävention mit einer bundeseinheitlichen kostenlosen Rufnummer und Webseite, die Finanzierung des Nationalen Suizidpräventionsprogramms und regionaler Netzwerke sowie bestehender und auszubauender qualifizierter suizidpräventiver Angebote mit niedrigschwelligem Zugang.

Nötig seien zudem unter anderem ein Ausbau bestehender palliativer und hospizlicher Angebote sowie der Trauerbegleitungsangebote und eine Verankerung von Suizidalität und Suizidprävention als Pflichtthema in Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten.

„Ein Suizidpräventionsgesetz sollte noch vor einer gesetzlichen Regelung zur Beihilfe zum Suizid verabschiedet werden“, meinte auch Ute Lewitzka, Vorsitzende der DGS sowie Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Etwa 10.000 Menschen würden in Deutschland jährlich durch Suizid sterben, das entspreche dem Absturz einer vollbesetzten Boing 747 alle 13 Tage. „Wir müssen mehr für die Suizidprävention tun“, mahnte sie.

Die praktische Erfahrung zeige, dass Menschen in der Regel von geäußerten Suizidwünschen Abstand nehmen würden, wenn sie sich gut begleitet und versorgt wissen und nicht das Gefühl haben müssen, zur Last zu fallen.

Leider werde in der öffentlichen Wahrnehmung Suizid oft als Freiheitsrecht wahrgenommen, bedauerte Benno Bolze, Geschäftsführer des DHPV. Begrifflichkeiten wie „Freitod“ seien euphemistisch und ließen in Vergessen­heit geraten, dass versuchten oder vollendeten Suiziden häufig Krisen vorausgingen.

„Freitod trifft nicht das Thema Suizid“, sagte er. Die morgen im Bundestag zur Debatte stehenden Gesetzvorla­gen verkauften eine Sicherheit, „die es so überhaupt nicht gibt". Das betreffe etwa die vorgesehenen Wartezei­ten zur Ermittlung der Beständigkeit des Sterbewunsches. Die Gesetze zielten eher auf eine „gesicherte Ein­stiegs­möglichkeit zum assistierten Suizid" als darauf, Menschen von einer Selbsttötung abzuhalten.

Die Umstände, in denen Suizidgedanken entstünden, seien nämlich nahezu nie monokausal, ergänzte Lewitzka. Häufig spielten Einsamkeit und/oder Erkrankungen, wie beispielsweise Depressionen, Schizophrenie und Sucht­erkrankungen, eine Rolle. Diese sowie der Suizid als mögliche Konsequenz würden jedoch in der öffentlichen Diskussion nur unzureichend thematisiert.

Besonderen Wert legen die Organisationen darauf, dass niemand verpflichtet werden dürfe, an einer Suizidhilfe mitzuwirken oder die Durchführung in ihren Einrichtungen zu dulden, wenn dies ihrem Selbstverständnis wi­der­spricht. „Hier bedarf es dringend einer gesetzlichen Klarstellung“, betonten sie heute.

Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und dem Nationalen Suizidpräventions­programm (NaSPro) haben DHPV und DGS zudem eine Initiative gestartet, die – ebenfalls unabhängig von der Regelung zur Suizidassistenz – die Stärkung und Finanzierung suizidpräventiver Strukturen sowie die Einrich­tung einer bundesweiten Informations-, Beratungs- und Koordinationsstelle fordert. Diese Initiative wird von nahezu 40 bundesweit oder überregional tätigen Verbänden und Organisationen unterstützt.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) betonte erneut, dass die überwiegende Zahl der jährlich knapp 10.000 Suizide sowie der 100.000 Suizidversuche wird von Menschen begangen werde, deren Selbstbestimmungsfähigkeit durch eine psychische Erkrankung beeinträchtigt ist.

Die Fachgesellschaft legte ein Eckpunktepapier vor, in dem Maßnahmen beschrieben werden, die aus psychia­trischer Sicht zur Suizidprävention geeignet wären. Durch frühzeitige Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen könnten Suizide und Suizidversuche zum großen Teil verhindert werden, heißt es darin.

„Aufgabe der Politik ist es, sicherzustellen, dass vulnerable Gruppen vor dem irreversiblen Schritt eines Suizids geschützt werden“, betonte DGPPN-Präsident Thomas Pollmächer. „Als medizinische Fachgesellschaft können wir nur Gesetzesvorhaben unterstützen, die hier eindeutige Schutzmechanismen vorsehen.“

Konkret fordert die DGPPN, dass die Entscheidung über eine Suizidassistenz eine gerichtliche sein soll. Eine fachärztliche Beratung und Aufklärung über eventuelle Alternativen sei ebenso unumgänglich wie eine fach­ärztliche Begutachtung der Selbstbestimmtheit der Entscheidung. Bestünden Zweifel an der Selbstbe­stimmt­heit, müssten unverzüglich Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden.

Bei der morgigen Debatte im Bundestag liegt den Abgeordneten neben drei unterschiedlichen fraktionsüber­greifende Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe auch ein Antrag einer Gruppe um Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Stephan Pilsinger (CSU), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke) vor, der die Stärkung der Suizidprävention fordert.

Zugang zum assistierten Suizid dürfe nicht leichter werden als zu palliativer Versorgung, zu guter Pflege oder zu Psychotherapie, heißt es darin. Sonst entstehe eine gefährliche Schieflage.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Suizidvorbeugung vorzulegen. Zentral müsse die Förderung der seelischen Gesundheit in Beruf, Familie und Alltag sein – etwa im betrieblichen Gesundheitsmanagement oder in Jobcentern. © ER/aerzteblatt.de

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