NewsÄrzteschaftImpf- und Genesenenzertifikat: Keine Finanzierung des PVS-Moduls mehr
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Ärzteschaft

Impf- und Genesenenzertifikat: Keine Finanzierung des PVS-Moduls mehr

Freitag, 24. Juni 2022

/picture alliance, Geisler-Fotopress, Christopher Tamcke

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übernimmt ab dem 1. Juli 2022 keine Kosten mehr für das PVS-Modul zur Ausstellung von Impf- und Genesenenzertifikaten. Das teilte die Kassenärztliche Bundes­ver­einigung (KBV) mit.

Für die Ausstellung des Impf- und Genesenenzertifikates stehen demnach derzeit drei Varianten bereit. Eine davon, das PVS-Modul, wurde bislang vom BMG finanziert. Zum 30. Juni lässt das Ministerium seinen Vertrag mit den Softwareherstellern auslaufen. Eine Verlängerung „wird nicht angestrebt“, schreibt die KBV unter Berufung auf ein Schreiben des BMG an die Unternehmen.

Der KBV zufolge können die Hersteller das PVS-Modul weiter auf eigene Verantwortung und Rechnung betreiben. Das dürfte ab dem 1. Juli mit Kosten verbunden sein. Die KBV weist darauf hin, dass Praxen als Alternative der kostenfreie Impfzertifikatsservice des Robert-Koch-Instituts (RKI) als Web- oder Desktopanwendung zur Verfügung steht, mit dem auch Genesenenzertifikate generiert werden können.

Praxen können den Impfzertifikatsservice in zwei verschiedenen Varianten nutzen. Die erste Variante ist der Desktop-Client , der als Software auf dem PC installiert wird. Voraussetzung für die Nutzung sind der Zugang zur Telematikinfrastruktur sowie eine Internetverbindung. Alternativ kann der Impfzertifikatsservice auch als Webanwendung genutzt werden, die über die Telematikinfrastruktur mit KV-Login läuft.

Der Rat und das Europäische Parlament hatten sich in der vergangenen Woche auf eine Verlängerung der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU um ein Jahr geeinigt. Damit gelten die Regelungen bis zum 30. Juni 2023.

Durch die Verlängerung soll gewährleistet werden, dass Reisende sowohl aus der EU als auch aus Drittländern, die sich dem System angeschlossen haben, weiterhin ihr digitales COVID-Zertifikat der EU für Reisen innerhalb der Union in den Mitgliedstaaten verwenden können, in denen diese Reisezertifikate erforderlich sind. © EB/aerzteblatt.de

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
LNS
LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER