Politik
Zwei Innovationsfondsprojekte positiv bewertet
Montag, 27. Juni 2022
Berlin – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat erneut angeregt, für zwei Projekte die Übernahme in die Regelversorgung zu überprüfen.
Das Projekt „Pawel“ aus dem Förderbereich „Versorgungsforschung“ konnte demnach zeigen, wie die Anzahl von Menschen über 70 Jahren, die nach einer Operation unter vorübergehenden geistigen Einschränkungen und Verwirrtheit – etwa Delir – leiden, deutlich gesenkt werden kann.
Das Projekt besteht aus mehreren Teilen. Dazu gehören ein Schulungskonzept für Behandelnde in Arztpraxen und Krankenhäusern, Orientierungshilfen für Patienten sowie Präventionsmaßnahmen und ein Pflegemanagement.
Der Innovationsauschuss leitet die Erkenntnisse des Projekts an die Deutsche Krankenhausgesellschaft weiter, damit Krankenhäuser sie bei der eigenen Delirprävention berücksichtigen können. Gleichzeitig soll die Bundesärztekammer prüfen, ob die Erkenntnisse des Projekts in die ärztliche Fort- und Weiterbildung einfließen können.
In Richtung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften regt der Innovationsausschuss an, zu klären, ob die Erkenntnisse in die Arbeit an S3-Leitlinien eingebaut werden können.
Die Erfahrungen aus dem Projekt speziell zur Prävention leitet der Innovationsausschuss an den Deutschen Pflegerat, den Deutschen Berufsverband Pflege sowie an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen weiter. Das Institut wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse in die Qualitätsverträge einfließen können, die Krankenkassen und Kliniken schließen.
Im Projekt „Rise-uP“ aus dem Förderbereich „Neue Versorgungsformen“ profitierten Patienten mit nicht spezifischen Rückenschmerzen nach Angaben des Ausschusses nachhaltig von einer Schmerzlinderung, unter anderem unterstützt durch den Einsatz einer Rücken-App.
Die Patienten erhielten im Rahmen des Projekts eine engmaschige Betreuung von Haus- und Fachärzten, die auf dem vorab bestimmten individuellen Risiko der Chronifizierung der Schmerzen aufbaut.
Dem G-BA zufolge konnten sie zudem eine spezifische Rücken-App nutzen, die Informationen zur Krankheit und Übungsanleitungen enthielt, um sowohl die psychische als auch die physische Gesundheit zu steigern. Als Ergebnis zeigte sich: Die Rückenschmerzen bei Patienten in der Projektgruppe nahmen nach zwölf Monaten deutlich stärker ab als in der Kontrollgruppe.
Die Projektergebnisse werden an die Verbände der Kranken- und Pflegekassen sowie an die Kassenärztlichen Vereinigungen weitergeleiten, damit diese sie in ihren Verträgen berücksichtigen können.
Einen Hinweis auf die Projektergebnisse, speziell zum eingesetzten Fragebogen um das Chronifizierungsrisiko zu bestimmen, gibt der Innovationausschuss zudem an verschiedene ärztliche Berufsverbände und medizinische Fachgesellschaften.
Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag werden mit den Mitteln des Innovationsfonds Projekte gefördert, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
So sollen Impulse für die innovative Weiterentwicklung des Gesundheitswesens gegeben werden. Dafür wurde beim G‑BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Die Mittel werden von den Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet. © EB/aerzteblatt.de

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