Politik
Länder sollen mit Lauterbach Beteiligung an Investitionskosten regeln
Montag, 27. Juni 2022
Berlin – Der Klinikverbund Hessen hat die Bundesländer aufgerufen, sich mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach über eine Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten der Krankenhäuser ins Benehmen zu setzen. Sie müssten ihre „Blockadehaltung“ aufgeben und sich auf Lauterbachs Vorschläge einlassen.
Zwar sei der Vorschlag einer Beteiligung des Bundes an den Krankenhausinvestitionskosten bei Einhaltung von Leitplanken zu Krankenhausplanung durch die Länder nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Lauterbach habe jedoch ein Engagement des Bundes bei der Investitionsfinanzierung in Aussicht gestellt, wenn die Länder im Gegenzug bereit wären, Rechte bei der Krankenhausplanung an den Bund abzugeben.
Clemens Maurer, Vorstandschef des Verbunds, sieht das als annehmbaren Deal: „Sollte der Bund dazu bereit sein für dringend fehlende Mittel einzuspringen – ja, dann müssen die Länder einen föderalen Preis dafür zahlen, wenn sie selbst nicht ihrer Verpflichtung nachkommen.“
Mindestens 30 bis 50 Prozent ihrer Investitionskosten müssten die öffentlichen und kommunalen Krankenhäuser in Hessen selbst aufbringen, erklärte Maurer. Angesichts massiv steigender Baukosten und Inflation geschehe das mit deutlich zunehmender Tendenz.
Für viele Kliniken und ihre Träger sei das jedoch nicht mehr möglich, da auch die Betriebskosten durch pandemiebedingten Fallzahlrückgang, Verzögerungen bei den Verhandlungen zum Pflegebudget und allgemeinen Preissteigerungen der Personal- und Sachkosten für eine zunehmende Zahl von Kliniken nicht mehr ausreichend finanziert würden.
„Hessen und auch die anderen Bundesländer sollten ihre Blockadehaltung aufgeben und sich auf eine Diskussion mit dem Bundesgesundheitsminister und Bundesgesetzgeber zu diesem Vorschlag einlassen, denn aus eigener Kraft können sie die fehlenden Investitionsmittel auf absehbare Zeit nicht aufbringen“, fordert der Verbund deshalb.
Ein „aus Sicht der Krankenhäuser grundsätzlich ein gangbarer Weg“ sei dabei eine Art Krankenhausrahmenplanung auf Bundesebene, bei deren Einhaltung durch die Länder der Bund die Lücke bei der Investitionsfinanzierung auffülle. Allerdings müsse der Bund seine Kernaufgabe wahrnehmen, die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser auskömmlich zu regeln. Das sei die Voraussetzung.
„Es ist ja in Ordnung, wenn der Bund sich an der Investseite großzügig zeigt und dafür einen föderalen Preis haben will“, sagt Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds. „Es wäre trotzdem gut, wenn Hessen sich an die Spitze der Bewegung setzt und dem Bund entgegenkommt und gleichzeitig aber auch die Auskömmlichkeit der Betriebsfinanzierung fordert.“
Wichtig sei zudem ein klares Ziel, wie die Gesundheitsversorgung insgesamt in Zukunft gestaltet werden soll, und zwar nicht nur im Krankenhausbereich sondern auch ambulant, betonte Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen.
Die Diskussion um Investitionsfinanzierung und Krankenhausplanung sei daher in das Ziel einer gemeinsamen Versorgungsplanung und -finanzierung sowie einer sektorenfreien Versorgung einzubetten.
„In der praktischen Umsetzung ist darauf zu achten, dass nicht ein neues Bürokratiemonster entsteht, sondern vielmehr die jetzige Bürokratie von Struktur- und Zukunftsfonds abgeschafft wird“, erklärt Schaffert.
Außerdem habe die Gesundheitsversorgung eine überwiegend regionale Bedeutung, so dass die Möglichkeit zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und Unterschiede sowie Einflussmöglichkeiten der Kommunen erhalten bleiben müsste. © EB/ lau/aerzteblatt.de

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