Politik
Digitale Identität: Barmer arbeitet mit T-Systems zusammen
Mittwoch, 29. Juni 2022
Berlin – Bei der Etablierung einer digitalen Identität für Krankenversicherte will die Barmer mit T-Systems und dem ID-Dienstleister Verimi zusammenarbeiten. Wie heute mitgeteilt wurde, sind die beiden Unternehmen mit der Umsetzung des Digitalprojekt beauftragt worden.
Zum Auftragsvolumen machten die Beteiligten keine Angaben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von sieben Jahren. „Digitale Identitäten werden vieles vereinfachen und sicherer machen“, sagte eine Sprecherin der mit 8,7 Millionen Versicherten zweitgrößten Krankenkasse in Deutschland.
Zum einen sollen die Versicherten einen rund um die Uhr erreichbaren und gleichzeitig sicheren Zugang zu den digitalen Diensten der Kasse erhalten. Dies sei über eine Smartphone-App möglich, aber auch über eine geschützte Website. Auf diesem Weg könnten die Versicherten auch auf ihre elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen.
Die Smartphone-App soll die herkömmliche Versichertenkarte entbehrlich machen, auch in den Arztpraxen und bei anderen Leistungserbringern. „Die Digitale Identität wird auf dem Smartphone in einer digitalen ID-Wallet, also in einer elektronischen Brieftasche, gespeichert“, so die Sprecherin.
Als digitaler Aufbewahrungsort der digitalen Gesundheitskarte kommt die Verimi ID-Wallet zu Einsatz, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als sicheres Verfahren genehmigt wurde.
Die Schaffung einer digitalen Identität für Krankenversicherte ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage ist das Digitale-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG), das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist.
Ab 2023 müssen demnach alle Krankenkassen ihren Mitgliedern eine sichere digitale Lösung anbieten, die gleichberechtigt und ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) funktioniert.
Verimi und T-Systems erklärten, die vorgestellte Lösung sei so konzipiert, dass auch weitere gesetzliche wie private Krankenkassen die Komponenten als Grundlage ihres Angebotes nutzen könnten. © dpa/aerzteblatt.de

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