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Politik

Gutachten zur Coronapandemie könnte am Freitag vorgelegt werden

Mittwoch, 29. Juni 2022

/picture alliance, Christophe Gateau

Berlin – Das mit Spannung erwartete Gutachten eines Sachverständigenrats zu den bisherigen Corona-Schutz­maßnahmen in der Pandemie könnte übermorgen veröffentlicht werden. Das stellte heute ein Sprecher des Bundesge­sundheitsministeriums in Aussicht.

Aus den Ergebnissen des Berichts wolle man anschließend „so schnell wie möglich“ Konsequenzen für die Maß­nahmen im kommenden Herbst ziehen, sagte er.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundes­justizminister Marco Buschmann (FDP) waren sich darin einig, das Gutachten als Basis dafür abzuwarten, welche Maßnahmen für den kommenden Herbst notwendig sind.

Eckpunkte für das weitere Vorgehen sollen nach den Worten des Ministeriumssprechers noch vor der parlamentarischen Sommer­pause vorgestellt werden. Die Verabschiedung des überarbeiteten Gesetzes ist dann nach dem Ende der Som­merpause im September vorgesehen.

Die aktuellen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz laufen am 23. September aus. Die Länder dringen auf weiterführende Regelungen. Vor allem die FDP bremst aber bei den Maßnahmen bislang.

Aus dem Sachverständigenausschuss zur Evaluation der Maßnahmen kam heute die Forderung nach einer schnellen Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes. Die notwendige Reform könne „handwerklich nicht gut werden, wenn man die Sommerpause verstreichen lässt und erst im September den Stift in die Hand nimmt“, sagte die Juristin Andrea Kießling, die dem Gremium angehört, der Zeit laut Vorabmeldung.

„Wenn ich ein Gesetz befriste, dann weiß ich doch zu dem Zeitpunkt, an dem ich es verabschiede, dass es be­fristet ist, und könnte eigentlich sofort daran arbeiten, es besser zu machen als beim letzten Mal“, sagte die Juristin, die als Expertin für Gesundheitsrecht an der Universität Frankfurt arbeitet. Es sei problemlos möglich, das Gesetz zu entfristen und Regelungen für Sommer und Winter hineinzuschreiben.

Kießling äußerte sich kritisch dazu, dass überhaupt eine Befristung im Gesetz steht. „Wenn man sich unter Zeitdruck immer wieder neu einigen muss, dann müssen die Koalitionspartner nachgeben: ,Gut, dann machen wir halt nur Maßnahme A, statt auch B, C und D, bevor wir gar keine Rechtsgrundlage mehr haben'“, sagte sie.

Ursprünglich habe die Ampelregierung angekündigt, die zentralen Vorschriften zur Epidemiebekämpfung im Infektionsschutzgesetz zu reformieren, sagte Kießling, die einen 900 Seiten starken Kommentar zu dem Ge­setz herausgegeben hat. „Jetzt sieht man: Wir werden wieder nur punktuelle Regelungen haben und keine, die das Gesetz zukunftsfest macht, sodass man die Vorschriften auch auf SARS-CoV-2 anwenden könnte oder auf einen anderen neuen Erreger.“ © dpa/afp/may/aerzteblatt.de

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