Politik
Eckpunkte zu Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt
Donnerstag, 30. Juni 2022
Berlin – Die Bundesregierung will das Transsexuellengesetz (TSG) abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stellten dazu heute in Berlin Eckpunkte vor.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll demnach eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen ermöglichen. Das solle künftig allein durch eine Erklärung vor dem Standesamt möglich sein. Damit reiche bei Erwachsenen der „ernste Wunsch und Wille“, den der Staat zur respektieren habe, erläuterte Buschmann.
Er twitterte heute: „Nicht alle Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das beim Standesamt für sie eingetragen ist. Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Die Schaffung eines neuen #Selbstbestimmungsgesetz ist daher überfällig.“
Paus verwies darauf, dass das Grundgesetz die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und den Schutz vor Diskriminierung garantiere. Das aus den 1980er-Jahren stammende TSG sei für die Betroffenen entwürdigend. Es sei auch an der Zeit, eine offizielle Entschuldigung und ein Entschädigungsgesetz für Betroffene der bisherigen Regelungen vorzulegen.
Künftig soll damit die nach dem TSG verlangte Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren nicht länger erforderlich sein. Bis zum 14. Lebensjahr können die Eltern stellvertretend entscheiden. Danach kann dies die minderjährige Person aus eigenem Willen mit Zustimmung der Eltern tun.
Bei Konflikten soll das Familiengericht nach Maßgabe des Kindeswohls entscheiden. Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Bisher entscheidet am Ende das zuständige Amtsgericht. Das Verfahren ist langwierig und teuer und wird von Betroffenen als entwürdigend kritisiert.
Die Eckpunkte sehen vor, dass ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn das vorherige Geschlecht gegen den Willen von Betroffenen geoffenbart wird. Damit solle ein „Zwangs-Coming-Out“ verhindert werden, so Paus. Eine genaue Höhe wollte sie nicht nennen.
Buschmann betonte, dass die Regelung nicht körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen betreffe. Diese würden wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden. Um Missbrauch zu verhindern, setze er auf die ernsthafte Nachfrage des Standesbeamten und beim Sport auf eine Selbstregulierung.
Der Bundesjustizminister äußerte sich zuversichtlich, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen. Laut Statistik gab es 2020 2.687 entsprechende Fälle vor deutschen Amtsgerichten. Grüne und FDP hatten bereits in der vergangenen Regierungsperiode Gesetzentwürfe vorgelegt, waren aber an der damaligen Regierungsmehrheit gescheitert. © kna/afp//may/aerzteblatt.de

Endlich

Telematik und ICD / OPS bei Codierung werden lustig
Rechnen Sie mal eine Uterusextirpation bei Herrn (Wechselnder Vorname) Musterquerman ab.
Patientenhistorie bei Aufnahme, Ja wie hieß ich denn noch als ich vor 3 Jahren hier war? Doublette 1-n. Ein schönes Sommertheater da wir ja sonst keine Probleme haben.

Nun denn,

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