Ärzteschaft
Ärztevertreter für Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Freitag, 1. Juli 2022
Jena – Ärzteverbände und Vertreter von Krankenhäusern in Thüringen haben ein Aussetzen der Coronaimpfpflicht für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zumindest bis Herbst gefordert.
Dann solle neu überlegt und mit Blick auf erneut zunehmende Infektionszahlen auch eine allgemeine Impfpflicht wieder diskutiert werden, erklärten Landesärztekammer, Landeskrankenhausgesellschaft, der Landesverband von Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und das Universitätsklinikum Jena.
Zwar sei die seit März geltende Impfverpflichtung für dieses Personal eine „vernünftige, begrüßenswerte Entscheidung“ gewesen. Ihr hätte aber „unbedingt“ im zweiten Schritt zügig die allgemeine Coronaimpfpflicht folgen müssen. Immer noch sei es notwendig, Impflücken zu schließen und eine potenzielle Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden.
Die allgemeine Impfpflicht war im Bundestag gescheitert. Derzeit führe die Teilimpfpflicht zu unnötigem Druck, Benachteiligung und habe personelle Probleme in der ohnehin mit Fachkräftemangel kämpfenden Branche zur Folge, so die Verbände.
„Wir können uns das fehlende Personal in der jetzigen Situation nicht leisten.“ Zudem gebe es in den Einrichtungen inzwischen sehr gute Möglichkeiten, Beschäftigte und Patienten vor Infektionen zu schützen.
Bis Ende Mai waren nach früheren Angaben des Gesundheitsministeriums thüringenweit knapp 11.000 ungeimpfte Beschäftigte in den von der seit Mitte März geltenden Impfpflicht betroffenen Bereichen gemeldet worden.
Zur Einordnung: Allein in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten in Thüringen rund 60.000 Menschen. Die Impfverpflichtung betrifft aber auch Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdienste und weitere Gesundheitsbereiche. Sie gilt bis Ende 2022. Ursprünglich war sie als Vorgriff auf eine allgemeine Impfverpflichtung gedacht. © dpa/aerzteblatt.de

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