Ärzteschaft
Videosprechstunde im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst möglich
Freitag, 1. Juli 2022
Berlin – Der ergänzte Bewertungsausschuss hat zum heutigen Tag die Notfallpauschalen erweitert – Videosprechstunden sind jetzt auch im Bereitschaftsdienst der Vertragsärzte berechnungsfähig.
Dafür hat der Bewertungsausschuss die Berechnungsfähigkeit der Notfallpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01210 (120 Punkte / 13,52 Euro) und 01212 (195 Punkte / 21,97 Euro) entsprechend erweitert.
Allerdings wird bei einem ausschließlichen Arzt-Patienten-Kontakt in einer Videosprechstunde ein Abschlag von zehn Prozent auf die Bewertung der beiden GOP vorgenommen. Die Bewertung entspricht dann 108 Punkte für die GOP 01210 und 176 Punkte für die GOP 01212.
Wie bei der regulären Videosprechstunde ist auch im organisierten Notdienst zu den GOP 01210 und 01212 der Zuschlag für die Authentifizierung unbekannter Patienten (GOP 01444 / 10 Punkte/ 1,13 Euro) und der Technikzuschlag (GOP 01450 / 40 Punkte / 4,51 Euro) berechnungsfähig. Die sonst geltenden Obergrenzen bei ausschließlichem Kontakt im Behandlungsfall per Video wird im organisierten Notdienst nicht angewendet.
Ausgeschlossen von der neuen Videosprechstundenmöglichkeit sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) Ärzte, Institute und Krankenhäuser, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
Sie dürften im Notfall also weiterhin keine Videosprechstunde durchführen – die GOP 01210 und 01212 seien für sie weiterhin ausschließlich im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt berechnungsfähig.
„Auch im organisierten Notfalldienst dürfen Videosprechstunden nur mit Videodienstanbietern durchgeführt werden, die gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte zertifiziert sind“, informiert die KBV zudem. © hil/aerzteblatt.de

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