Politik
Reform des Bevölkerungsschutzes erfordert Grundgesetzänderung
Montag, 4. Juli 2022
Berlin – Der von der Ampelkoalition vereinbarte Umbau des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BBK) zur Zentralstelle für Krisenlagen dürfte nicht ohne Grundgesetzänderung möglich sein. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einer entsprechenden Ausarbeitung.
„Der Bund kann somit ohne Verfassungsänderung auf dem Gebiet des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe keine Gesetze erlassen, die eine verpflichtende Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern vorsehen“, heißt es in dem Papier. Ebenso stünden ihm „keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Ländern“ zu, die für die Zentralstellen nach herrschender Meinung möglich seien.
SPD, Grüne und FDP hatten unter dem Eindruck von Pandemie, Hochwasser und Waldbränden im vergangenen Herbst in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, der Bund müsse mehr Verantwortung für den Bevölkerungsschutz übernehmen.
Wörtlich heißt es im Vertrag: „Daher richten wir das Bundesamt für Bevölkerungsschutz neu aus, entwickeln es unter Berücksichtigung der föderalen Kompetenzverteilung zur Zentralstelle weiter und stellen es entsprechend personell und materiell auf.“
Bundesbehörden mit Zentralstellenfunktion gibt es bereits. Allerdings bisher nur da, wo es um die Bekämpfung von Kriminalität und Extremismus geht: beim Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz. In beiden Fällen ist diese Zuständigkeit im Grundgesetz geregelt.
Die Innenminister von Bund und Ländern hatten Anfang Juni eine Vereinbarung zum Aufbau eines gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz von Bund und Ländern in Bonn unterzeichnet. Das mit Experten aus Bund und Ländern besetzte Zentrum soll einerseits länderübergreifend Informationen sammeln, etwa Wetterdaten zur schnellen Vorhersage bevorstehender Unwetterkatastrophen und Daten über die bundesweite Verfügbarkeit von Ressourcen wie Rettungshubschraubern oder Notunterkünften.
Wichtig war den Ländern allerdings, dass grundsätzliche Kompetenzen nicht verschoben werden: Der Bund trägt aktuell vor allem die Verantwortung für die Zivilverteidigung, etwa im Krieg – der Katastrophenschutz bleibt Ländersache.
Der FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle findet das Beharren auf diesen hergebrachten Zuständigkeiten überholt. „Ein gut organisierter Katastrophenschutz darf nicht länger an den Egoismen unterschiedlicher staatlicher Ebenen scheitern. Bei jedem Terroranschlag ist man froh, dass das Bundeskriminalamt die Koordinierung übernimmt.“ So müsse es in Zukunft auch bei extremen Wetterereignissen und anderen Katastrophen sein.
Für eine Grundgesetzänderung müssten die Länder allerdings mit ins Boot geholt werden. Denn dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, im Bundestag und im Bundesrat.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) strebt nach eigenen Worten besonders bei der Warnung der Bevölkerung und beim Ausbau der Kapazitäten zur Versorgung von Menschen in mobilen Notunterkünften schnelle Verbesserungen an. © dpa/aerzteblatt.de

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