Vermischtes
Neue Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stoffe am Arbeitsplatz
Montag, 4. Juli 2022
Bonn – Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat eine neue Liste mit Grenzwerten für gesundheitsschädliche Stoffe am Arbeitsplatz vorgelegt. Sie enthält unter anderem „Maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen“ (MAK-Werte) – also die Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen.
Sie umfasst außerdem Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden können.
Zudem weist sie die Konzentrationen von Arbeitsstoffen im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (Biologische Arbeitsstoff-Toleranz-Werte, BAT-Werte).
Die neue „MAK- und BAT-Werte-Liste“ ist eine Grundlage für Änderungen und Anpassungen gesetzlicher Regelungen im Arbeitsschutz und enthält gegenüber der alten Auflage 68 Änderungen und Neuaufnahmen.
Zum Beispiel hat die DFG-Kommission einen neuen MAK-Wert für Vanadium und dessen anorganische Verbindungen festgelegt. Vanadium wird überwiegend in der Stahlindustrie verwendet. Darüber hinaus wurde der MAK-Wert für synthetische amorphe Kieselsäure geändert, die unter anderem in Lacken, Farben und Klebstoffen und als Füllstoff in der Gummiindustrie zur Anwendung kommt.
„Bislang war man davon ausgegangen, dass von amorphen Substanzen – also Feststoffen, deren molekulare Bestandteile nicht in Kristallgittern angeordnet sind – nur ein vergleichsweise geringes Gefährdungspotenzial ausgeht“, hieß es aus der DFG. Neue Studien hätten nun aber bereits bei niedrigeren Konzentrationen nachteilige Wirkungen gezeigt.
Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor. Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis zum Ende des Jahres als Konsultationsfassung zur Diskussion. © hil/aerzteblatt.de

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