Politik
Sparpläne: Lauterbach legt GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vor
Montag, 4. Juli 2022
Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will in der ambulanten Versorgung die Neupatientenregelung abschaffen und in Krankenhäusern den Kreis derjenigen Pflegekräfte verkleinern, die im Pflegebudget berücksichtigt werden.
Das geht aus dem lang erwarteten Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, GKV-FinStG) hervor, der heute bekannt wurde. Vor allem die Pharmaindustrie will Lauterbach darin zur Kasse bitten. Diese reagiert empört.
Verminderte Zuwächse bei den Beitragseinnahmen treffen auf steigende Kosten: Seit 2020 klaffe deshalb eine wachsende Finanzierungslücke in der GKV. 17 Milliarden Euro beträgt sie aktuellen Berechnungen zufolge im kommenden Jahr.
„Die Ausgabenzuwächse liegen auch während der Coronapandemie weiterhin teils deutlich über vier Prozent pro Jahr und dürften auch in den kommenden Jahren vor allem vom medizinisch-technologischen Fortschritt und der demografischen Alterung sowie steigenden Löhnen insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels geprägt sein“, heißt es im Referentenentwurf, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Ohne zusätzliche Maßnahmen würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge im Jahr 2023 von derzeit 1,3 Prozent um rund einen Prozentpunkt steigen und anschließend aufgrund der Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben jedes Jahr um weitere 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte zunehmen, so die Berechnung.
Ein Beitragssatzpunkt entspreche rund 16 Milliarden Euro und mindestens die sollen nun durch ein Bündel an Maßnahmen eingespart werden, die die Ärzteschaft genauso betreffen wie die Apothekerschaft, die Arzneimittelindustrie und die Kostenträger. „Diese Lasten müssen auf verschiedene Schultern verteilt werden und können nicht allein den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern auferlegt werden“, heißt es im Gesetzentwurf.
Zuschuss und Darlehen wie angekündigt
Also müssen zuerst die Steuerzahler ran: Wie bereits angekündigt werde der Bund im Jahr 2023 einen weiteren Zuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von zwei Milliarden Euro leisten und nach dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 für das kommende Jahr zudem ein Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds vergeben.
Die Krankenversicherungen werden zur Kasse gebeten, indem ihre vorhandenen Finanzreserven mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen werden.
„Hierzu werden im Jahr 2023 die Finanzreserven der Krankenkassen, die abzüglich eines Freibetrags von zwei Millionen Euro 0,2 Monatsausgaben überschreiten, in zwei Stufen anteilig herangezogen und diese Mittel den Einnahmen des Gesundheitsfonds zugeführt“, wird das Verfahren erläutert.
Außerdem soll der Anstieg der sächlichen Verwaltungsausgaben der Kassen für 2023 auf 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr begrenzt und die Zuweisungen an die Krankenkassen für Verwaltungsausgaben um 25 Millionen Euro gemindert werden. Auch diese Mittel will Lauterbach der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zuführen.
Neupatientenregelung streichen
In der ambulanten Versorgung soll wahr werden, wovor die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) genauso warnen wie zahlreiche ärztliche Verbände und Fachgesellschaften: Die Neupatientenregelung soll gestrichen werden.
Sie war mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt worden und besagte, dass ärztliche Leistungen für die Behandlung von Patienten, die erstmals oder erstmals seit mehr als zwei Jahren wieder in der jeweiligen Arztpraxis behandelt werden, mit zehn Euro extrabudgetär vergütet werden.
Wie viel genau durch diese Streichung eingespart werden kann, lässt sich laut Entwurf noch nicht sagen, aber es handele es sich voraussichtlich um einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag, hieß es. Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) geht auf Grundlage eigener Berechnungen von 400 Millionen Euro aus.
In den Krankenhäusern sollen ab dem Jahr 2024 nur noch die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte im Pflegebudget berücksichtigt werden können, wenn die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind.
Stabilisiert werden sollen auch die GKV-Arzneimittelausgaben. Hier hält Lauterbach bei Apotheken und Herstellern die Hand auf: Der Apothekenabschlag soll für zwei Jahre auf zwei Euro erhöht werden Derzeit beträgt er 1,77 Euro. 170 Millionen Euro pro Jahr soll das in die Kassen spülen.
Rundumschlag auf dem Arzneimittelmarkt
Das Preismoratorium, das am 31. Dezember auslaufen würde, soll um vier Jahre verlängert werden und für die Jahre 2023 und 2024 soll eine „Solidaritätsabgabe pharmazeutischer Unternehmer“ in Höhe von jeweils einer Milliarde Euro erhoben werden.
Die rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrags soll künftig ab dem siebten Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Arzneimittels und damit im Sachzusammenhang stehender Konstellationen geregelt werden. Dadurch würden im ambulanten Bereich Einsparungen von rund 150 Millionen Euro im Jahr erzielt werden.
Auch will Lauterbach bei der vorab versprochenen Weiterentwicklung des AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) viel kritisierten Geschäftspraktiken der Hersteller einen Riegel vorschieben.
So sollen die Inhalte der Erstattungsbetragsvereinbarungen erweitert werden. Insbesondere sollen in ihnen auch mengenbezogene Aspekte wie eine mengenbezogene Staffelung oder ein jährliches Gesamtvolumen vereinbart werden müssen und dabei Arzneimittelverwürfe aufgrund unwirtschaftlicher Packungsgrößen preismildernd berücksichtigt werden. 50 Millionen Euro im Jahr soll das einsparen.
Außerdem will Lauterbach die Position des GKV-Spitzenverbands in den Erstattungsbetragsverhandlungen stärken, indem er Vorgaben für Erstattungsbeträge für Arzneimittel trifft, die nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschuss keinen, einen geringen oder nicht quantifizierbaren Zusatznutzen haben.
„Die Leitplanken orientieren sich an der zweckmäßigen Vergleichstherapie, sofern diese patentgeschützt ist“, heißt es im Entwurf. „Der Erstattungsbetrag einer patentgeschützten Vergleichstherapie ist für forschende Arzneimittelhersteller grundsätzlich auskömmlich in der jeweiligen Indikation.“
Neue Arzneimittel, die keinen Zusatznutzen aufweisen, sollen nach diesen Leitplanken einen niedrigeren Erstattungsbetrag haben als eine patentgeschützte Vergleichstherapie und neue Arzneimittel mit nur geringem patientenrelevanten Zusatznutzen oder einem nicht quantifizierbaren Zusatznutzen sollen gegenüber einer patentgeschützten Vergleichstherapie einen vergleichbaren Preis realisieren können.
Den Forschungsanreiz für die Industrie will Lauterbach dabei erhalten, indem für neue Arzneimittel mit einem beträchtlichen oder erheblichen Zusatznutzen die Leitplanken weiterhin nicht gelten. Außerdem soll auch auf patentgeschützte zweckmäßige Vergleichstherapien, die noch nicht Gegenstand einer Nutzenbewertung waren, ein rechnerischer Abschlag eingeführt werden.
Diese Vorgaben für die Erstattungsbetragsverhandlungen sollen in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall und der Ausübung des Sonderkündigungsrechts mittelfristig zu Einsparungen von 250 bis 435 Millionen Euro im Jahr führen.
Niedrigere Umsatzschwelle für seltene Erkrankungen
Wie bereits zuvor angekündigt, soll auch der sogenannten Orphanisierung entgegengesteuert werden: Die Umsatzschwelle für Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens – also Orphan Drugs – für die Nutzenbewertung wird auf 20 Millionen Euro reduziert. Bisher lag sie bei 50 Millionen Euro. Das soll mittelfristig 100 bis 200 Millionen Euro im Jahr einsparen.
Zudem wird für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen ein Kombinationsabschlag in Höhe von 20 Prozent auf den Erstattungsbetrag eingeführt. abhängig vom Ergebnis der Erstattungsbetragsverhandlung soll er mittelfristig zu Einsparungen von rund 185 bis 250 Millionen Euro führen.
Bei den Zahnärzten werden die Punktwerte und Gesamtvergütungen für die vertragszahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz gedeckelt: Sie dürfen im Jahr 2023 höchstens um die um 0,75 Prozentpunkte und im Jahr 2024 höchstens um die um 1,5 Prozentpunkte verminderte Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einkommen im jeweiligen Jahr steigen.
Das führe zu Minderausgaben für die GKV im Jahr 2023 in Höhe von rund 120 Millionen Euro und im Jahr 2024 in Höhe von rund 340 Millionen Euro. © lau/aerzteblatt.de

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