Vermischtes
Gericht: Berliner Klinik darf Ungeimpfte ausschließen
Dienstag, 5. Juli 2022
Berlin – Ungeimpfte dürfen angesichts der Coronapandemie von der Betriebsfeier einer Klinik ausgeschlossen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg im Streit um die Teilnahme am Sommerfest der Charité entschieden.
Damit blieb die Beschwerde eines Mitarbeiters aus dem IT-Bereich erfolglos, wie das Gericht heute mitteilte. Der Mann wollte juristisch seine Teilnahme an dem Fest in der Berliner Kulturbrauerei erzwingen, zu dem Europas größte Uniklinik für vergangenen Freitag eingeladen hatte.
Zugelassen waren dafür nur vollständig geimpfte oder genesene Mitarbeiter. Zudem wurde ein tagesaktueller, negativer Coronaschnelltest verlangt. Nach Angaben der Charité war es die erste Feier dieser Art seit Beginn der Pandemie.
Das Berliner Arbeitsgericht hatte die Vorgaben bereits in der vergangenen Woche für zulässig erklärt. Diese Entscheidung bestätigte das LAG am vergangenen Freitag noch rechtzeitig vor der Party (Az. 6 Ta 673/22): Der Arbeitnehmer habe keinen Anspruch darauf, ohne Einhaltung der Vorgaben an dem Sommerfest teilzunehmen.
Für Beschäftigte in Kliniken gebe es wegen der Coronapandemie einen besonderen Anlass für Schutzmaßnahmen, insbesondere auch in Form eines Impf- oder Genesenennachweises.
Aus Sicht der Juristen sind dem Beschäftigten keine Nachteile entstanden, weil er nicht an der Feier teilnehmen durfte. Dies gelte erst recht „in Abwägung mit möglichen Nachteilen des Klinikbetriebes im Hinblick auf Infektionsrisiken“.
Die Charité hat nach eigenen Angaben konzernweit mehr als 20.900 Beschäftigte und ist einer der größten Arbeitgeber in Berlin. Nach Angaben einer Sprecherin gibt es normalerweise einmal im Jahr ein Sommerfest. © dpa/aerzteblatt.de

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