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Politik

Knapp 68 Millionen Euro Pauschalzuschläge für 136 Krankenhäuser im ländlichen Raum

Dienstag, 5. Juli 2022

/studio v-zwoelf, stock.adobe.com

Berlin – Um die stationäre Versorgung im ländlichen Raum zu fördern, erhalten auch im kommenden Jahr 136 bedarfsnotwendige Krankenhäuser eine pauschale Förderung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV). Das teilten PKV, GKV und Deutsche Krankenhausge­sell­schaft (DKG) heute mit.

Demnach fließen insgesamt Mittel in Höhe von 67,6 Millionen Euro zusätzlich zur normalen Krankenhaus­finan­zierung. Gesetzlich vorgegeben sind je Haus zwischen 400.000 und 800.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der vorgehaltenen anspruchsberechtigten Fachabteilungen.

Im Jahr 2023 erhalten 94 Häuser 400.000 Euro, 18 Häuser 600.000 Euro und 24 Häuser 800.000 Euro, so PKV, GKV und DKG. Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, erhält es einen Pauschalzuschlag von 400.000 Euro. Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 200.000 Euro dazu.

Um diesen Pauschalzuschlag zu erhalten, müssen Krankenhäuser die Kriterien des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses (G-BA) erfüllen. Berücksichtigt werden bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten und ab dem 19. Mai 2023 zu­sätz­lich die Stufe der Basisnotfallversorgung gemäß den Notfallstufen-Regelungen des G-BAs vorweisen können.

Weiterhin kommen Krankenhäuser in Betracht, die eine geburtshilfliche Fachabteilung vorhalten, sowie Kran­kenhausstandorte mit einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin. Der Zuschlag für diese bedarfs­notwendigen Krankenhäuser wird auch ausgezahlt, wenn die entsprechenden Häuser kein Defizit haben.

„Wir wollen, dass die Menschen überall im Land eine flächendeckende Grundversorgung im Krankenhaus erhalten“, betonte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand GKV-Spitzenverband. Insbesondere fördere man seit dem letzten Jahr die Kinderkrankenhäuser.

Der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß verwies darauf, dass Krankenhäuser in ländlichen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung leisten würden.

Aufgrund geringer Bevölkerungsdichte und geringen Fallzahlen könnten sich die Krankenhäuser aber nicht immer kostendeckend finanzieren – daher sei es sinnvoll, Grundversorgung, Geburtshilfe und pädiatrische Versorgung mit zusätzlicher Förderung sicherzustellen. © EB/aerzteblatt.de

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