Ärzteschaft
Ruf nach Zusammenführung bundesweiter DMP-Diabetes-Daten
Dienstag, 5. Juli 2022
Berlin – Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat sich dafür ausgesprochen, die im Behandlungsalltag anfallenden Daten aus den Disease-Management-Programmen (DMP) Diabetes zusammenzuführen und wissenschaftlich auszuwerten.
Für Menschen mit Diabetes mellitus existieren DMP seit dem Jahr 2003. Nach Angaben der Fachgesellschaft sind rund fünf Millionen Betroffene bundesweit in diese Programme eingeschrieben – mehr als 4,7 Millionen Menschen mit Typ-2-Diabetes sowie 267.000 Menschen mit Typ-1-Diabetes.
„Bis heute ist es in den meisten Bundesländern jedoch nicht gelungen, die im Rahmen der DMP erhobenen Daten gezielt zusammenzuführen und auszuwerten“, kritisierte der DDG-Experte Matthias Kaltheuner. Dies sei „umso weniger verständlich, als die Voraussetzungen hierfür gar nicht besser sein könnten“.
Er betonte, im Rahmen der DMP würden die Patienten regelmäßig untersucht und wichtige Parameter teilweise mehrmals im Jahr erfasst und festgehalten, zum Beispiel zum Blutzucker- und HbA1c-Wert, dem Blutdruck, der Nierenfunktion und anderem.
Diese Daten werden laut DDG seit Beginn der DMP-Verträge in allen 17 Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit erhoben und lägen im gleichen Dateiformat vor – die für eine bundesweite Analyse erforderliche Standardisierung sei daher seit vielen Jahren gewährleistet.
„Es wäre daher in kurzer Zeit und mit geringem Aufwand möglich, die DMP-Dokumentationen in einer Art nationalem Diabetesregister zusammenzuführen und auszuwerten“, so Kaltheuner. Die DDG erhofft sich davon wertvolle Informationen zum eventuellen Nutzen der DMP und zur Versorgungsqualität von Menschen mit Diabetes.
„Insbesondere für Längsschnittuntersuchungen sind die Daten hervorragend geeignet, da die Patientinnen und Patienten in den DMP über Jahre hinweg begleitet werden“, sagte Dorothea Reichert, niedergelassene Diabetologin in Landau und DDG-Vorstandsmitglied. Damit ließen sich primär medizinische Fragen, wie die nach dem Einfluss von Komorbiditäten oder des Alters auf den Krankheitsverlauf, beantworten.
Der DDG-Vorstand appelliert daher an die betroffenen Institutionen sowie den Gesetzgeber, die Zusammenführung der Dokumentationen verpflichtend in den DMP-Anforderungskatalog aufzunehmen. © hil/aerzteblatt.de

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