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Politik

Krankenhaus­finanzierung: Bundesländer zahlen zu wenig Investitionsmittel

Mittwoch, 6. Juli 2022

/studio v-zwoelf, stock.adobe.com

Berlin – Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt bundesweit bei mehr als sechs Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Das teilten heute GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit.

Grundlage für die Berechnung ist der auf Bundesebene vereinbarte Katalog der Investitionsbewertungsre­la­tionen für das Jahr 2022. Dieser soll die Bundesländer dabei unterstützen, die Investitionsmittel für Kranken­häuser besser kalkulieren und gezielter verteilen zu können.

Der Katalog basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Behandlungsfall eine Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar.

In die diesjährigen Berechnungen sind die Kalkulationen von 83 Krankenhäusern eingeflossen. Durch den Katalog sei es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den einzelnen Krankenhäusern zuzuordnen, hieß es heute von Krankenkassen, DKG und PKV.

Ob die Investitionsbewertungsrelationen wirklich als Instrument genutzt werden, liegt in der Ent­scheidung der Bundesländer – bislang nutzen drei von ihnen den Katalog, schreiben Kassen, DKG und PKV. Die Länder entschei­den zudem allein, wie viel Geld sie für Krankenhaus­investitionen bereitstellen.

Kassen, DKG und PKV beklagten heute erneut, dass die Bundesländer seit Jahren nur die Hälfte des Investiti­onsbedarfs an Finanzmitteln bereitstellen, obwohl sie gesetz­lich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind.

Berechnungen der DKG zufolge investieren die Länder gemeinsam rund drei Milliarden Euro pro Jahr in die Kliniken. Die Folge ist, dass Krankenhäuser notwendige Investitionen quersubventionieren und diese aus Mitteln der Krankenversorgung abzweigen. Dort fehlen die Mittel dann wiederum.

„Wie sich die Investition der Länder entwickelt haben, zeigt sich beim Vergleich mit den Ausgaben der GKV: Entsprachen die Investitionsmittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, liegen sie heute deutlich unterhalb von vier Prozent“, hieß es.

Zur Erinnerung: Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt über zwei Säulen. GKV und PKV tragen die lau­fenden Kosten, wie etwa die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Kranken­hauspersonal. Die Bundesländer sind verpflichtet, die Investi­tio­nen zu finanzieren. © may/EB/aerzteblatt.de

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