Ärzteschaft
Ärzte wollen zurück zur telefonischen Krankschreibung
Dienstag, 12. Juli 2022
Berlin – Deutschlands Ärzte wünschen sich telefonische Krankschreibungen zurück. Angesichts zahlreicher Fälle von Erkältungs- und Coronaerkrankungen nannte es der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, „ein echtes Ärgernis“, dass die Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) nicht in die Regelversorgung übernommen worden sei.
„Die Telefon-AU würde für eine echte Entlastung sorgen“, sagte Weigeldt. Seit dem 1. Juni müssen Patienten für eine Krankschreibung wieder in die Praxis oder in eine Videosprechstunde gehen. Bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege hatte während der Coronapandemie bis 31. Mai gegolten, dass dies für sieben Tage auch nach nur telefonischer Rücksprache möglich war.
Weigeldt sagte: „Nicht immer ist eine persönliche Konsultation mit der Hausärztin oder dem Hausarzt zwingend erforderlich, beispielsweise bei einem einfachen grippalen Infekt oder auch bei einem milden Coronaverlauf.“ In diesen Fällen würde es sich aus Sicht des Verbandschefs anbieten, wenn Hausärzte die Betroffenen nach telefonischer Konsultation für einige Tage krank schreiben könnten.
Beide Seiten würden sich in der Regel seit Langem kennen, sagte Weigeldt. Missbrauch sei sehr selten. „Stattdessen werden die Patientinnen und Patienten nun wieder gezwungen, sich krank in die Praxen zu schleppen, ohne dass das medizinisch zwingend notwendig ist.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist ebenfalls für eine Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung – und zwar unabhängig von Corona. Man wolle es ermöglichen, dass die niedergelassenen Ärzte unabhängig von der Pandemie bekannte Patienten telefonisch krankschreiben könnten, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister. Man habe einen solchen Vorschlag bereits in die Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingebracht.
Die KBV wünscht sich die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung „sowohl bei Infekten als auch bei anderen Erkrankungen für bis zu sieben Tage“, sofern ein Arztbesuch „nicht unbedingt notwendig“ ist. Dies würde die Arztpraxen dauerhaft entlasten, hieß es zur Begründung. Aktuell seien sie voll wegen Infekten und COVID-19-Erkrankungen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte eine Rückkehr zur telefonischen Krankenschreibung richtig. Sie solle bald beschlossen werden. Vorgespräche dazu liefen. „Bei den hohen COVID-Fallzahlen brauchen wir nicht die Infektionen in die Praxis zu tragen“, betonte der Minister auf Twitter.
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, begrüßte das Statement Lauterbachs. Allerdings wäre es „noch besser“, wenn diese Möglichkeit bei bekannten Patienten mit nicht gravierenden Infekten dauerhaft in der Regelversorgung etabliert werden würde.
„Wer erkältet ist, sollte sich zu Hause erholen und nicht gezwungen werden, wegen eines simplen Verwaltungsvorgangs mit Bus und Bahn eine Praxis aufzusuchen und dort womöglich andere Patienten anzustecken“, erklärte er. Es brauche einen pragmatischen Umgang mit der telefonischen Krankschreibung.
Wichtig ist Reinhardt zufolge, dass die telefonische Krankschreibung aus ärztlicher Sicht unter Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben, insbesondere der ärztlichen Sorgfaltspflicht, vertretbar ist. Voraussetzung müsse sein, dass die Patienten dem Arzt persönlich bekannt seien und dass die vorliegende Erkrankung für eine telefonische Befragung und Beratung geeignet sei.
„Letztlich müssen und können nur Ärztinnen und Ärzte entscheiden, ob die Angaben ihrer Patienten für eine medizinisch fachgemäße und sorgfältige Beratung ausreichend sind oder ob dafür eine persönliche Vorstellung in der Praxis bzw. ein Hausbesuch notwendig sind“, so Reinhardt. Dies glte „für alle Formen der ärztlichen Fernbehandlung. Und muss auch Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung sein“.
Die Krankenkassen sehen noch keinen Anlass, zur telefonischen Krankschreibung zurückzukehren. Diese habe während der Hochphase der Pandemie geholfen „und könnte dies, je nach Entwicklung des Pandemiegeschehens, gegebenenfalls wieder leisten“, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes Florian Lanz. „Vor dem Hintergrund der steigenden Inzidenzen beobachten wir die Entwicklung sorgfältig, sehen jedoch keinen tagesaktuellen Handlungsbedarf“, sagte er.
Seit dem 1. Juni müssen Patientinnen und Patienten für eine Krankschreibung wieder in die Praxis oder in eine Videosprechstunde gehen. Bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege hatte während der Corona-Pandemie bis 31. Mai gegolten, dass dies für sieben Tage auch nach nur telefonischer Rücksprache möglich war. © dpa/aerzteblatt.de

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