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Politik

Cannabis­legalisierung: Genussmittel und Medizin zusammen denken

Mittwoch, 20. Juli 2022

Burkhard Blienert (SPD). /picture alliance, Malte Ossowski, SVEN SIMON

Berlin – Die Ampelkoalition will bei der Freigabe von Cannabis als Genussmittel auch die Auswirkungen auf die Versorgung mit Medizinalcannabis berücksichtigen und wichtige Weichenstellungen für sie beachten. Das erklärten Vertreter der Regierungsparteien gestern bei der International Cannabis Business Conference (ICBC) in Berlin.

Bis es so weit ist, werde es aber noch dauern, räumte der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhardt Blienert (SPD), ein. „Manchen geht es nicht schnell genug“, sagte er mit Blick auf den öffentlichen Druck, der bei dem Thema auf ihn ausgeübt werde. „Jeder, der etwas Ahnung von politischen Prozessen hat“, müsse wis­sen, dass ein so komplexes Vorhaben, an dem so viele Ressorts von Gesundheit über Finanzen bis Justiz und Landwirtschaft beteiligt seien, nun einmal dauere.

Er rechne damit, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im dritten oder vierten Quartal ein Eckpunk­te­papier auf Grundlage des jüngst abgeschlossenen Konsultationsprozesses vorlegt und einen Gesetzesent­wurf Ende 2022 oder Anfang 2023. „Es ist 2023 im Parlament“, so viel stehe fest. Wann das Gesetz verabschie­det wird und wann es dann in Kraft tritt, könne angesichts des komplexen Gesetzgebungsverfahren nicht vor­hergesagt werden.

Fundamentaler Paradigmenwechsel in der Drogen- und Gesundheitspolitik

Die Bundesregierung wolle sich diese Zeit jetzt nehmen. „Wir wollen es gründlich und ordentlich machen“, sagte Blienert. „Ich will kein Gesetz, das wir danach ständig überarbeiten oder korrigieren müssen.“ Zahlreiche komplizierte Punkte müssten dazu noch geklärt werden, etwa Anbau, Lieferketten, Produktsicherheit, rechtli­che und gesundheitliche Fragen, Besteuerung, Lizensierung und Ausgestaltung der geplanten Fachgeschäfte, aber auch konkrete Fragen wie die nach THC-Obergrenzen und Höchstverkaufsmengen.

Bei der geplanten Reform gehe es um nicht weniger als einen fundamentalen Paradigmenwechsel in der Dro­gen- und Gesundheitspolitik. „Mir ist wichtig, dass wir von dem Grundsatz Strafe wegkommen“, sagte Blienert. „Schutz und Hilfe, statt Strafe“ sei für ihn die Grundlage einer modernen Drogen- und Gesundheitspolitik. „Wir wissen, dass, wenn wir Drogenpolitik mit Gesundheitspolitik verbinden wollen, neue Wege gehen müssen.“

Das sei kein Alleinstellungsmerkmal Deutschlands, im Gegenteil würden die politischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Debatten in nahezu allen westlichen Industriestaaten zeigen, dass global ein Umdenken stattfindet: die Einsicht, dass die Prohibitionspolitik der vergangenen Jahrzehnte an ihr Ende kommen muss.

„Nur der Wechsel zu einer gesundheitsorientierten Drogenpolitik bringt uns weiter.“Drogenbeauftragter der Bundesregierung, Burkhardt Blienert

„Das, was ist, ist gescheitert“, sagte Blienert. „Nur der Wechsel zu einer gesundheitsorientierten Drogenpolitik bringt uns weiter.“ An Stelle der Kriminalisierung müsse die Schadensminimierung für Konsumierende treten. „Keiner kann außer Acht lassen, dass der Genuss von Rauschmitteln, dass der Genuss von psychoaktiven Subs­tanzen bei missbräuchlichem Konsum wie bei vielen anderen Stoffen gesundheitsschädlich ist“, sagte Blienert.

Als sei das Unterfangen Legalisierung nicht schon komplex genug, müssen dabei auch noch die Auswirkungen auf die Versorgung und Verfügbarkeit von medizinischem Cannabis mitbedacht werden, betonten Vertreter der drei Regierungsparteien unisono. Die jüngst veröffentlichte Begleiterhebung mit ihren „schwammigen Daten“ helfe jedenfalls nicht viel weiter, sagte Kristine Lütke, Mitglied im Bundesgesundheitsausschuss und drogen­politische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.

„Durch die Legalisierung erhoffen wir uns auch eine bessere und breitere Datenbasis für die Anwendung von medizinischem Cannabis“, erklärte sie. Patienten müssten unbedingt auch nach der Legalisierung noch die Möglichkeit zur Erstattung von Medizinalcannabis durch die Krankenkassen haben.

Und die müsse reformiert werden, insbesondere die restriktive Handhabung von Kostenübernahmeanträgen durch den Medizinischen Dienst (MDK). „Es ist wichtig, dass wir nochmal an den Genehmigungsvorbehalt rangehen“, kündigte Lütke an. „Da müssen wir auch nochmal auf den G-BA zugehen.“

Die restriktive Ausgestaltung des Cannabis-als-Medizin-Gesetzes von 2017 habe auch Auswirkungen auf die Versorgung und den Zugang, hatte kurz zuvor der Cannabisregulierungsexperte Peter Homberg von der in­ter­nationalen Wirtschaftskanzlei Dentons erklärt. „Das Medizinalcannabisgesetz wurde sehr schnell erarbeitet und enthält viele Leerstellen und Graubereiche“, kritisierte er.

Das lasse sich auch an den Patientenzahlen ablesen: Rund 80.000 betrage die in Deutschland. Dabei sei zuvor eine Entwicklung ähnlich der in Kanada erwartet worden, wo die Zahl der Patienten bei rund einem Prozent der Bevölkerung liege. Sie müsste in Deutschland demnach eher 800.000 betragen. „Diese Zahl werden wir wahrscheinlich nie erreichen“, räumte er ein.

Eigenanbau birgt Konfliktpotenzial

Konfliktpotenzial innerhalb der Ampelkoalition könnte das Thema Eigenanbau bieten: Während Grüne und FDP den eher liberal handhaben wollen, tendiert die SPD hier eher zu restriktiveren Regeln. Hinzu kommt die Frage, ob der Anbau unter freiem Himmel ermöglicht oder aus Sicherheitsgründen nur Innenanlagen erlaubt werden. Das könnte angesichts von legalem Genusscannabis aber unnütze Vorsicht sein, mahnte der grüne Bundestagsabgeordnete und Landwirtschaftspolitiker Karl Bär: „Ich denke, das wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.“

Die SPD wiederum habe zum Thema noch keine einheitliche Meinung gebildet, räumte der SPD-Bundestags­ab­geordnete Carlos Kasper ein. „Wir können uns aber vorstellen, dass Räume geschaffen werden für den ge­meinsamen Anbau.“ Das Modell dieser sogenannten Cannabis Social Clubs gibt es bereits in mehreren Län­dern, darunter Uruguay, Spanien und mehreren US-Bundesstaaten.

Ziel sei nun, all diese Fragen zwischen den zahlreichen Beteiligten aus Regierung und Parlament zu klären und bis zum Ende des ersten Quartals den Gesetzentwurf abzuschließen, kündigte Lütke an und stimmte Kas­per zu: „Die Fortschrittskoalition will den großen Wurf und wird ihn auch in diesem Jahr noch auf den Weg bringen.“ © lau/aerzteblatt.de

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