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Apobank streicht Verwahrentgelte

Freitag, 22. Juli 2022

/picture alliance, imageBROKER, Schoening Berlin

Berlin – Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) will ab dem 27. Juli 2022 keine Verwahrentgelte mehr berechnen. Das kündigte die Bank heute an.

Der Schritt folgt auf die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB), die Leitzinsen mit Wirkung zum 27. Juli 2022 um 50 Basispunkte und den Zins für die Einlagefazilität auf 0 Prozent anzuheben.

Die Apobank hatte bei Einführung angekündigt, keine Verwahrentgelte für Privatkunden mehr zu berechnen, sobald der Zins für die Einlagefazilität nicht mehr negativ ist. Die Einlagefazi­lität ist der Zinssatz, zu dem Ban­ken bis zum nächsten Geschäftstag Geld bei der EZB hin­terlegen können.

„Wir begrüßen den Zinsschritt der Europäischen Zentralbank“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Apobank, Matthias Schellenberg. Gerade in Zeiten, die durch die steigende Inflation und die Unsicherheiten infolge des Ukraine-Kriegs geprägt seien, sei das ein wichtiges Signal zur Geldwertstabilität.

Seit Juni 2014 hatte die EZB von Banken einen Zinssatz für ihre Einlagen bei der Zentralbank verlangt. Dieser war mit der Zeit gestiegen und betrug zuletzt - 0,50 Prozent. Die Apobank hatte im April 2022 Verwahrentgelte bei ihren Privatkunden eingeführt, um den dynamischen Anstieg ihrer Kundeneinlagen zu begrenzen. © may/EB/aerzteblatt.de

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