Ärzteschaft
Erstes Votum gegen Zusatzbezeichnung Homöopathie in Baden-Württemberg
Dienstag, 26. Juli 2022
Stuttgart – Die Zusatzbezeichnung Homöopathie steht in Baden-Württemberg auf dem Prüfstand. Nach einem ersten Votum einer deutliche Mehrheit der Delegierten der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg soll die Zusatzbezeichnung aus der Weiterbildungsordnung gestrichen werden. Das teilte die Landesärztekammer mit.
Bevor die Zusatzbezeichnung gestrichen werden könne, müsse zunächst die europarechtlich vorgeschriebene Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen werden, hieß es von der Landesärztekammer. Dazu werde man im August / September das öffentliche Beteiligungsverfahren starten.
Dessen Ergebnisse sollen der Vertreterversammlung im Herbst vorgelegt werden, damit sie sich abschließend eine Meinung bilden könne. „Votiert sie für die Streichung der Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung, muss das Sozialministerium diese Änderung zunächst genehmigen, bevor sie nach Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg in Kraft treten kann“, so die Kammer weiter. Für Ärzte, die die Zusatzbezeichnung bereits erworben haben, soll Bestandsschutz gelten.
Aus der Kammer hieß es, bei aller Skepsis der Mehrheit der Delegierten sei auch klargestellt worden, dass die Anwendung homöopathischer Anamnese, Diagnostik und Therapie weiterhin aufgrund der Freiheit der Berufsausübung erlaubt sei. Allerdings entfiele die Zertifizierung durch die Ärztekammer im Rahmen einer offiziellen Zusatzweiterbildung.
Über die Zusatzweiterbildung Homöopathie wurde in der Kammer nicht zum ersten Mal diskutiert. Unter der Überschrift „Zusatzweiterbildungen müssen auf Evidenz basieren“ hatte die Vertreterversammlung im November bereits kontrovers diskutiert, ob die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen werden soll. Der entsprechende Antrag war seinerzeit mit 41 zu 40 Stimmen an den Vorstand überwiesen worden.
Bisher haben zwölf von 17 Landesärztekammern die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus ihren Weiterbildungsordnungen gestrichen, während sie in Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Westfalen-Lippe und Baden-Württemberg noch existiert. Davon unabhängig hat der 126. Deutsche Ärztetag die Homöopathie in diesem Jahr aus der Muster-Weiterbildungsordnung gestrichen. © may/EB/aerzteblatt.de

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