Politik
Corona: Einrichtungsbezogene Impfpflicht zunehmend infrage gestellt
Donnerstag, 28. Juli 2022
Berlin – Die einrichtungsbezogenen Coronaimpfpflicht gilt noch bis zum Jahresende. Danach müsste der Bundestag über eine Verlängerung entscheiden. Die Debatte darüber ist bereits in vollem Gange, nicht zuletzt wegen der anhaltenden Personalknappheit im Gesundheitswesen, die durch Coronafälle beim Personal und Urlaubszeit bedingt ist.
Bereits gestern hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärt, zunächst an der einrichtungsbezogenen Coronaimpfpflicht festhalten zu wollen. Diese schütze alte und geschwächte Menschen, sagte eine Ministeriumssprecherin. An dieser Meinung des Ministers habe sich nichts geändert. Es sei noch ungeklärt, ob sie verlängert werde oder nicht.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) stellte heute hingegen angesichts von Infektionen trotz Impfung die einrichtungsbezogenen Impfpflicht infrage. „Wir wissen heute: Die Impfung schließt Ansteckungen nicht aus. Daher bin ich schon der Meinung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der jetzigen Situation nicht mehr das Nonplusultra ist“, erklärte Laumann. Der Bundesgesetzgeber sollte sie dringend auf den Prüfstand stellen. „Eine Verlängerung halte ich aus heutiger Sicht nicht für sinnvoll“, erläuterte der Landesminister.
Zuvor hatte sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft für das Ende der Coronaimpfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal ausgesprochen. „Sie weiterzuführen, ist nach jetzigen Erkenntnissen weder sinnvoll noch vermittelbar“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Man sei in der Delta-Welle von einer hohen Schutzwirkung auch für die besonders gefährdeten Gruppen im Krankenhaus ausgegangen, sagte Neumeyer. Mit der Omikron-Variante sei das hinfällig geworden.
DKG-Chef Gerald Gaß legte heute nach. Er begründete das Plädoyer für die Aussetzung heute auf WDR5 mit veränderten Bedingungen durch das Coronavirus. Bei der Delta-Variante habe die Impfpflicht gut gewirkt, weil Geimpfte weniger häufig das Virus an andere Personen übertragen hätten.
„Das hat sich jetzt massiv geändert“, sagte Gaß. Bei der Omikron-Variante könnten auch viele Geimpfte das Virus übertragen. Man müsse daher abwägen zwischen schwerwiegenden Rechtseingriffen gegenüber Beschäftigten und dem Nutzen. Dieser sei mittlerweile nicht mehr gegeben.
Gaß führte auch die Kontrolle der Impfpflicht als Argument ins Feld. Sie sei „nur sehr partiell durchgesetzt worden“. Ungerechtigkeiten innerhalb Deutschlands seien nur schwer zu ertragen. Viele Arbeitgeber hätten auch signalisiert, dass sie auf nicht geimpfte Mitarbeiter nicht verzichten können. Der DKG-Chef machte deutlich, dass es ihm nicht um die Abschaffung, sondern um die Aussetzung der Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal geht.
Politiker von CDU und Linken hatten eine Debatte über ein Auslaufen der Impfpflicht zum Jahresende angestoßen. Bundestag und Bundesrat hatten die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Dezember vergangenen Jahres beschlossen.
Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken mussten daraufhin bis Mitte März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Diese Regelung ist qua Gesetz bislang nur bis zum Jahresende 2022 vorgesehen und würde wieder wegfallen, sollte das Infektionsschutzgesetz nicht erneut geändert werden.
Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), Bernd Meurer, sagte: „Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht allein ist der Schutz der älteren und vulnerablen Personen nicht zu gewährleisten, solange Angehörige und Besucher nach wie vor ungeimpft in die Einrichtungen kommen dürfen und damit das Virus immer wieder auch in die Einrichtungen tragen.“ © dpa/aerzteblatt.de

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