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Politik

IQWiG empfiehlt Mammografiescreening auch für Jüngere und Ältere

Donnerstag, 28. Juli 2022

/Valerii, stock.adobe.com

Köln – Seit 2005 wird jede Frau zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre zur Teilnahme am Mammografie­screening eingeladen. Dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zufolge könnten von dem Programm aber sowohl jüngere als auch ältere Frauen profitieren.

Wie das Institut mitteilte, überwiege der brustkrebsspezifische Überlebensvorteil mögliche Schäden durch falsch-positive Befunde oder Überdiagnosen. Allerdings sei der in Studien belegte Vorteil in beiden Alters­gruppen der für die einzelne Frau allerdings nur sehr klein, betonte IQWiG-Leiter Jürgen Windeler. „Insofern bleibt eine individuelle Bewertung und Abwägung unerlässlich.“

Zum Hintergrund: Im März 2021 hatte die EU-Kommission die europäische Brustkrebsleitlinie aktualisiert und empfohlen, auch Frauen zwischen 45 und 49 Jahren sowie zwischen 70 und 74 Jahren in ein Brustkrebs-Früher­kennungsprogramm einzubeziehen.

Vor diesem Hintergrund hatte der G-BA das IQWiG im April 2021 mit einer Überprüfung der Altersgrenzen im deutschen Mammografiescreeningprogramm beauftragt. Jetzt hat das Institut den entsprechenden Ab­schluss­bericht vorgelegt.

In die Nutzenbewertung eines Screenings auf Brustkrebs mittels Mammografie bei Frauen zwischen 45 und 49 Jahren konnte das IQWiG acht randomisierte kontrollierte Studien mit zusammen mehr als 600.000 Teil­nehmerinnen einbeziehen. Demnach bewahrt das Mammografiescreening in dieser Altersgruppe etwa fünf von 10.000 zum Screening eingeladene Frauen innerhalb von zehn Jahren davor, an Brustkrebs zu versterben.

Für die Nutzenbewertung eines Mammografiescreenings bei älteren Frauen war die Datenlage dagegen weni­ger gut: Nur bei zwei randomisierten kontrollierten Studien mit rund 18.000 Teilnehmerinnen waren zu Studi­en­beginn Frauen ab 70 Jahren eingeschlossen. Im Vorbericht war das IQWiG deshalb zu der Einschätzung gelangt, dass die vorliegenden Daten nicht ausreichen, um eine abschließende Nutzen-Schaden-Abwägung vornehmen zu können.

Nach intensiver Auseinandersetzung mit den zum Vorbericht eingegangenen Stellungnahmen interpretiert das Institut die Datenlage nun im Abschlussbericht anders. Danach reicht die Beleglage doch aus, um auch für Frauen zwischen 70 und 74 Jahren eine Nutzenaussage zu treffen und eine entsprechende Erweiterung des Mammografie-Screening-Programms zu empfehlen.

Bevor das Mammografiescreeningprogramm ausgeweitet werden könnte, müsste das zuständige Bundes­mi­nis­terium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz allerdings noch die strahlen­schutzrechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahme feststellen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) prüft dies derzeit im Auftrag des Ministeriums sowohl für die obere als auch die untere Altersgrenze. © hil/sb/aerzteblatt.de

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