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Politik

Grünen-Abgeordnete erneuert Kritik an Trisomie-Bluttests

Dienstag, 2. August 2022

/picture alliance, photothek, Felix Zahn

München – Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer hat ihre Kritik an vorgeburtlichen Bluttests erneuert. Pränatales Screening dürfe auf keinen Fall zur Regel werden, sagte Rüffer heute dem Bayerischen Rundfunk (BR).

Dies stelle „natürlich die Frage in den Raum, ob ein Kind mit Behinderung genauso viel wert ist wie ein an­deres.“ Sie befürchte, dass auf werdende Eltern Druck ausgeübt werde, nur ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, so die Grüne.

Solche Tests hätten „keinen medizinischen Nutzen: Trisomie 21 ist keine Krankheit, die man behandeln, die man heilen könnte“. Menschen mit Trisomie 21 könnten den Eindruck gewinnen, in der Gesellschaft nicht so erwünscht zu sein wie andere, betonte Rüffer.

Sie gehört einer interfraktionellen Arbeitsgruppe im Bundestag an, die sich als Reaktion darauf gegründet hatte, dass die Bluttests als Kassenleistung zum 1. Juli zugelassen sind. Das Thema sei sehr wichtig. „Wir wollen es in den Bundestag holen und dort auch angemessen diskutiert sehen“, sagte die Abgeordnete.

Der Bewertungsausschuss hatte Ende Mai dieses Jahres die Vergütung der ärztlichen Beratung über einen vorgeburtlichen Blut­test und die Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels nicht invasivem Prä­nataltest (NIPT) beschlossen. Sie wird ab dem 1. Juli gezahlt, wie die Kassenärztliche Bundes­​vereinigung (KBV) mitteilte.

Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aus dem Jahr 2019. Das Gremium hatte entschieden, dass der vorgeburtliche Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 in begründeten Einzel­fällen und nach ärztlicher Beratung Leistung der ge­setzlichen Krankenversicherung (GKV) wird.

Mit der Untersuchung an fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf die Trisomien 13, 18 und 21 sollen invasive pränataldiagnostische Maßnahmen (zum Beispiel Fruchtwasserunter­suchungen) vermieden werden.

Der nicht invasive Pränataltest auf Trisomien 13, 18 und 21 gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vor­sorgeuntersuchungen für alle Schwangeren. Die Krankenkassen bezahlen ihn künftig, wenn „eine Frau ge­meinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist“, heißt es in der Versicherteninformation.

Die Bereitstellung der Versicherteninformation ist Bestandteil der ärztlichen Beratung zur Blutuntersuchung auf die Trisomien 13, 18 und 21 mittels NIPT und soll Schwangeren im Rahmen der Beratung ausgehän­digt werden. © kna/aerzteblatt.de

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