Ärzteschaft
Verbände rufen Kliniken zur sicheren Weiterarbeit von schwangeren Ärztinnen auf
Dienstag, 2. August 2022
Berlin – In einem Brief an die Krankenhäuser in Deutschland informieren drei Verbände die Klinikleitungen und leitende Ärzte in Deutschland darüber, wie sie schwangeren Ärztinnen ermöglichen können, auf geschützte Weise weiterzuarbeiten.
An der Aktion beteiligen sich der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB), die Initiative Operieren in der Schwangerschaft der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK).
Das Schreiben enthält neben Hinweisen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Mutterschutz einen eindringlichen Appell: „Die Diskriminierung von schwangeren Frauen im ärztlichen Beruf muss enden!“
„In Krankenhäusern herrscht Fachkräftemangel und zunehmend weniger ärztlicher Nachwuchs hält es für erstrebenswert, auf eine leitende Position hinzuarbeiten“, sagte Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des DÄB und Beauftragte des DÄB-Vorstandes für das Thema Mutterschutz für Ärztinnen.
In dieser Situation sei es wichtig, dass schwangere Ärztinnen bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft nicht in ihrem Fortkommen behindert würden. Der DÄB habe inzwischen die Situation umfassend analysiert und mehrere Positivbeispiele zusammengetragen, an denen sich andere Kliniken orientieren könnten.
„Wir möchten die leitenden Kolleginnen und Kollegen mit dem Schreiben ermutigen, aktiv auf ihre Personal- beziehungsweise Rechtsabteilungen zuzugehen, um individuelle und praxistaugliche Regelungen im Sinne von schwangeren Ärztinnen zu treffen“, erklärte der Präsident des VLK, Michael Weber.
Laut DÄB sehen sich 43 Prozent der Ärztinnen und Medizinstudentinnen in ihrer beruflichen Entwicklung behindert, weil Kliniken ihren Aufgabenbereich umgestalten, sobald sie eine Schwangerschaft bekannt geben. Der DÄB fordert seit langem Korrekturen und setzt jetzt verstärkt auf Positivbeispiele.
Klinikabteilungen und Arztpraxen, welche die Vorgaben des Mutterschutzes so umsetzen, dass schwangere Frauen ohne zeitliche Nachteile weiterarbeiten können, haben zum Beispiel die Möglichkeit, dies durch einen Online-Button des DÄB deutlich zu machen. „Schwanger? Hier arbeiten Sie adäquat ärztlich weiter. Deutscher Ärztinnenbund 2022“, steht darauf.
„Bei einer korrekt erfolgten individuellen Gefährdungsbeurteilung gehören pauschale betriebliche Beschäftigungsverbote hoffentlich bald der Vergangenheit an“, sagte Maya Niethard, Leiterin der Initiative Operieren in der Schwangerschaft der DGOU. © hil/aerzteblatt.de

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