Politik
Ärzte erhalten keine Anreize für elektronische Rezepte
Mittwoch, 3. August 2022
Berlin – Ärzte erhalten ab September für die Ausstellung von elektronischen Rezepten (E-Rezepten) keine finanziellen oder sonstigen Anreize. Das hat der Gesellschafterrat der Gematik gestern Abend beschlossen.
Gemeinsam mit dem am 1. September anlaufenden Roll-out-Konzept hatte die Sonder-Gesellschafterversammlung am 31. Mai die Gematik per Beschluss beauftragt zu prüfen, ob und welche Anreizsysteme zur Ausstellung von E-Rezepten etabliert werden könnten.
Ziel war dem Beschluss zufolge, schnellstmöglich sowohl weitere Regionen zu gewinnen als auch die für den Phasen- beziehungsweise Regionsübergang gesetzten Ziele zu erreichen. Die Gesellschafter sollten anschließend innerhalb von zwei Wochen darüber entscheiden.
Das geschah dann gestern. „Die Gematik hat sich an den Auftrag der Gesellschafterversammlung gehalten und dem TI-Ausschuss unterschiedliche Vorschläge für Anreizsysteme unterbreitet“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Allerdings hätten die Gesellschafter beschlossen, dass es keine Anreizsysteme geben wird. Welche Optionen die Gematik dazu erarbeitet hat und weshalb das Votum gegen sie ausfiel, wollte die Gematik nicht erklären.
Mit dem Start des stufenweisen, deutschlandweiten Roll-out wird formal die Testphase des E-Rezepts zum 31. August 2022 abgeschlossen. Alle definierten Qualitätskriterien seien erreicht worden, erklärt die Gematik.
Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser können das E-Rezept laut Gematik dann bundesweit in der Regelversorgung nutzen, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Apotheken sollen ab dem 1. September 2022 flächendeckend in Deutschland elektronische Rezepte annehmen.
Ob wirklich, wie von der Gematik gefordert, alle Apotheken in Deutschland schon Anfang September in der Lage sind, E-Rezepte zu bedienen, ist jedoch fraglich: Nach Angaben des TI-Dashboards der Gematik sind – Stand heute und damit genau vier Wochen vor Stichtag – gerade einmal 8.500 der mehr als 18.000 Apotheken in Deutschland E-Rezept-fähig.
Dennoch hat die Gematik drei mehr oder weniger konkrete Erfolgskriterien für die stufenweise und steigende Verbreitung des E-Rezepts in den ersten beiden Regionen beschlossen. So sollen von der Gesamtzahl aller Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel in jeweils beiden Gebieten 25 Prozent als E-Rezepte ausgestellt werden müssen.
Zweitens müsse gewährleistet sein, dass die Patienten dort über das E-Rezept informiert wurden. Und drittens müsse die Quote von Patienten, die aufgrund von Fehlern beim E-Rezept zur Praxis zurückkehren mussten, um sich ein Muster 16 Formular als Ersatz geben zu lassen, unter drei Prozent liegen.
Sobald die Erfolgskriterien in diesen Regionen erreicht wurden, soll es weitergehen: Dann schließe sich die nächste Stufe in sechs weiteren Regionen an, die allerdings erst noch benannt werden müssen. Erst daraufhin folgen die restlichen Bundesländer. Einen verbindlichen Zeitplan gibt es dafür noch nicht, dem Vernehmen nach ist allerdings in diesem Jahr nicht mehr damit zu rechnen. © lau/aerzteblatt.de

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