Politik
Zusammensetzung von Mahlzeiten in Pflegeheimen nicht Aufgabe der Bundesregierung
Mittwoch, 3. August 2022
Berlin – Vorschriften zur Zusammensetzung von Mahlzeiten in Pflegeheimen zu erlassen, ist nicht Aufgabe der Bundesregierung. Dies wird in einer Antwort der Bundesregierung (20/2897) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion betont.
Allerdings habe das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Mai 2022 eine neue Förderbekanntmachung zur Erhebung der Ernährungssituation in Krankenhäusern und Altenheimen veröffentlicht.
Zudem habe das BMEL die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) erstmals im Jahr 2007 beauftragt, Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung zu entwickeln. Mittlerweile gebe es fünf solcher Qualitätsstandards, die sich an verschiedene Lebenswelten richten – auch an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Das Ministerium unterstütze die DGE finanziell durch Projektförderung bei der Verbreitung, Umsetzung und Verstetigung der DGE-Qualitätsstandards.
Wie in der Antwort zugleich ausgeführt wird, stellen Ernährung und Flüssigkeitsversorgung Kernaufgaben pflegerischen Handelns und zentraler Bestandteil der Versorgung in stationären Pflegeheimen dar, die ohnehin gesetzlichen Qualitätsanforderungen unterliegen.
Die Pflege in den Einrichtungen erfolge entsprechend den Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach Paragraf 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch „bedarfsgerecht und fachlich kompetent nach dem allgemeinen anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse“, so die Bundesregierung.
Die Verpflegung sei danach in Abstimmung mit den Wünschen der pflegebedürftigen Menschen an deren individuelle Pflege- und Lebenssituation und ihre Ziele anzupassen, heißt es in der Antwort weiter. Danach soll das Speisen- und Getränkeangebot altersgerecht, abwechslungsreich und vielseitig sein und sich an den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen orientieren.
Diätnahrungen seien bei Bedarf anzubieten. Die Darreichungsform der Speisen und Getränke sei auf die Situation des pflegebedürftigen Menschen individuell abzustimmen und solle den pflegebedürftigen Menschen in seiner Selbständigkeit unterstützten. © EB/aha/aerzteblatt.de

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