Ärzteschaft
Honorarverhandlungen über Orientierungswert starten morgen
Donnerstag, 4. August 2022
Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband verhandeln ab morgen wieder über die Weiterentwicklung des Orientierungswertes (OW) und damit über die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen für das Jahr 2023. Die KBV rechnet mit schwierigen Gesprächen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben zur Anpassung dieses Wertes müssen die für Arztpraxen relevanten Investitions- und Betriebskostenentwicklungen für den OW herangezogen werden. Dabei werden jeweils die Veränderungen der Kosten in zwei zurückliegenden Jahren als Grundlage der Anpassung ermittelt.
„Eigentlich ist es ja ganz einfach“, erklärte heute der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen. Es gehe darum, die Struktur der hochwertigen ambulanten Versorgung im Interesse der Patienten weiterzuentwickeln. Im Prinzip müsste das ein gemeinsames Ziel von Krankenkassen und KBV sein.
Allerdings tendiere „die Wertschätzung für die enorme Arbeitsleistung der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“ sowohl in der Politik als auch bei den Krankenkassen „gegen Null“. Gassen verwies darauf, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gerade erst plane, die Neupatientenregelung zu streichen. Die Krankenkassen wollten eine Nullrunden bei den Honorargesprächen.
Das Zi hatte gestern aufgezeigt, dass die Praxen jedoch mit enormen Kostensteigerungen zu kämpfen haben. „Doch immer mehr Leistung für weniger Geld funktioniert nicht. Den Kolleginnen und Kollegen würde ja vor diesem Hintergrund gar nichts anderes übrig bleiben, als Leistungen herunterzufahren“, sagte Gassen.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Stephan Hofmeister, monierte, die Krankenkassen wollten „gar nichts investieren – letztlich zulasten ihrer eigenen Versicherten“. Dabei sähen sich die Praxen genau wie andere Betriebe und Unternehmen auch mit stark steigenden Kosten, unter anderem für Energie sowie einer enorm angezogenen Inflation konfrontiert.
„Noch nicht berücksichtigt im Orientierungswert sind zudem die deutlich gestiegenen Personalaufwendungen durch den bereits einige Jahre zurückliegenden Tarifabschluss“, erklärte Hofmeister. © may/EB/aerzteblatt.de

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