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Verdienstausfall: Bislang 340.000 Anträge auf Entschädigung

Donnerstag, 4. August 2022

/shintartanya, stock.adobe.com

Stuttgart – Wer sich mit Corona infiziert hat und nicht zur Arbeit kann, bekommt unter Umständen Geld zurück: Rund 340.000 Anträge auf Entschädigung für einen pandemiebedingten Verdienstausfall sind bislang bei den Behörden in Baden-Württemberg eingegangen.

Die dafür vom Land ausgezahlte Summe beläuft sich mittlerweile auf rund 247 Millionen Euro, wie ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart mitteilte. Den Großteil der Anträge (91 Prozent) haben die zuständigen Re­gierungspräsidien bereits abgearbeitet. Rund 31.000 Anträge standen den Angaben des Ministeriums zufolge bis Mitte Juli noch aus.

Im Schnitt dauere es drei bis vier Monate, bis ein Antrag bearbeitet sei, sagte der Sprecher. Dauere es in Ein­zel­fällen länger, habe das meist mit fehlenden Angaben zu tun oder weil Nachweise nachgefordert werden müss­ten. Welche Berufsgruppen die Anträge stellen, erfasst das Land nicht. Der absolut überwiegende Teil der An­träge stammte bislang mit 97 Prozent von Angestellten, in drei Prozent der Fälle wollten Selbstständige für einen Verdienstausfall Geld zurück.

Wer aufgrund einer Coronainfektion vorübergehend nicht arbeiten konnte oder durfte, etwa weil er als Pfleger oder Arzt einem Tätigkeitsverbot unterlag oder sich absondern musste und deshalb Einbußen beim Verdienst hatte, kann eine Entschä­digung beantragen.

Auch Eltern, die sich aufgrund einer Infektion um ihre Kinder kümmern müssen und deshalb nicht zur Arbeit können, fallen unter die Regelung. Die Höhe der Entschä­digung richtet sich nach der Dauer des Ausfalls. In den ersten sechs Wochen wird der Verdienst komplett erstattet, danach noch 67 Prozent des Nettoverdienstes. Eltern bekommen von Beginn an nur 67 Prozent ihres Nettoverdienstes erstattet.

„Die in Baden-Württemberg geschaffenen Strukturen haben sich erfolgreich etabliert“, teilte der Ministeriums­sprecher mit. Der Bearbeitungsprozess laufe in den allermeisten Fällen reibungslos. Auch dem Deutschen Ge­werkschaftsbund (DGB) in Baden-Württemberg sind bislang keine Probleme bei der Entschädigung für Ver­dienstausfälle bekannt, wie ein Sprecher sagte.

Die Kommunalverbände Städte-, Gemeinde- und Landkreistag in Baden-Württemberg hatten zuletzt aber ge­warnt, dass Menschen künftig deutlich länger auf ihr Geld warten könnten. In der Regel kümmern sich die Ge­sundheitsämter bei den Stadt- und Landkreisen um Entschädigungen für krankheitsbedingte Verdienstausfälle. Um die Ämter während der Pandemie zu entlasten, hat die Landesregierung diese Aufgabe übergangsweise den Regierungspräsidien übertragen.

Damit soll ab dem kommenden Jahr wieder Schluss sein. Die Kommunen beklagen aber die weiterhin große Belastung der Gesundheitsämter und befürchten eine Verzögerung der Verfahren. Dies wiesen das Sozial- und Innenministerium auch mit Verweis auf einen künftig erwarteten Rückgang der Anträge zurück. © dpa/aerzteblatt.de

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