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Politik

Notfallversorgung: Fristverschiebung für Erstein­schät­zungs­verfahren auf den Weg gebracht

Freitag, 5. August 2022

/picture alliance, Christian Charisius

Berlin – Die angekündigte Fristver­längerung um ein Jahr für eine Neuregelung der Reform eines Erstein­schät­zungsverfahrens in der Notfallversorgung im Krankenhaus nimmt Formen an. Das Bundesmi­nisterium für Ge­sundheit (BMG) hat die Verlängerung bis Juni 2023 nun ins GKV-Finanzstabilisierungsgesetz geschrieben.

Bei den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) habe sich gezeigt, dass das Ziel, Vorgaben für ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzung bis zum 20. Juli 2022 zu beschließen, „nicht er­reicht“ werden könne, heißt es im Gesetzentwurf, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt – und der das Bun­des­ka­binett bereits passiert hat.

Grund sei unter anderem, dass derzeit „kein geeignetes Softwaresystem“ existiere, mit dem das standardi­sier­te Ersteinschätzungsverfahren und die entsprechende Weiterleitung, insbesondere in die ambulante Versor­gung, vorgenommen werden könne. Darüber hinaus gebe es noch weitere offene Fragen.

Richtlinie vom G-BA erwartet

Das Ministerium stellt in dem Entwurf auch klar, dass es vom G-BA im Ergebnis eine Richtlinie erwartet. Die Vorgaben daraus sollten eine „sachgerechte Steuerung“ der Patienten, die sich als Notfall melden, in die je­weils medizi­nisch gebotene Versorgungsebene ermöglichen.

Die Pläne sehen vor, dass die Ersteinschätzung künftig von nicht ärztlichem Personal vorgenommen werden soll. Dieses soll via Richtlinie des G-BA dazu befähigt werden, es soll grundsätzlich „keiner ärztlichen Über­prüfung“ bedürfen. Eine Ausnahme soll es aber geben.

„Die Einbeziehung des ärztlichen Personals ist erst dann erforderlich, wenn das nicht ärztliche medizinische Personal zu einer abschließenden Ersteinschätzung nicht in der Lage ist. Hierzu hat der G-BA in der Richtlinie Vorgaben zu machen“, schreibt das Ministerium.

BMG sieht Übergangsfrist

Das BMG hält es zudem für nicht unwahrscheinlich, dass auch nach Inkrafttreten der neuen Richt­linie kein ge­­­eignetes Softwaresystem für die Ersteinschätzung zur Verfügung steht. Die Softwareentwickler könnten sich dann für Verbesserungen an den Vorgaben des G-BA orientieren.

In Folge könnte es nach Einschätzung des BMG notwendig werden, dass in der Richtlinie eine Übergangsfrist vorgesehen wird, bis das Ersteinschätzungsverfahren im Krankenhaus verpflichtend umgesetzt werden muss.

Krankenhäuser könnten aber mit Vorliegen der Richtlinie schon beginnen, ihre Abläufe entsprechend zu orga­nisieren, schreibt das Ministerium. Ebenso könne die Ausbildung des Personals, das die Ersteinschätzung vor­nehmen soll, einen Übergangszeitraum erforderlich machen.

Eigentlich sollte der Gemeinsame Bundesausschuss bis Mitte Juli dieses Jahres das Ersteinschätzungs­verfahren neu auf die Beine gestellt haben. Den Auftrag dafür hatte noch die Große Koalition aus Union und SPD erteilt.

Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich aber eine Reform der gesamten Notfallversorgung im Krankenhaus in den Koalitionsvertrag geschrieben. Beide Vorhaben könnten daher kollidieren. Heute be­schlossene Pläne könnten in einem Jahr wieder zurückgenommen werden müssen.

Vorschläge für eine Reform soll zudem auch die neu ins Leben gerufene Krankenhauskommission erarbeiten. Die Pläne liegen aber noch nicht vor. Auch mit den Ideen der Kommission könnten die Entscheidungen des G-BA zusammenprallen. Offenbar will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beides verhindern.

Mit dem Thema Notfallversorgung haben sich in den vergangenen Monaten immer wieder Verbände, Instituti­onen und die Politik befasst. Einstimmigkeit, wie genau diese eigentlich aussehen soll, gab es bisher nicht.

Zuletzt gab es im G-BA vier verschiedene Vorschläge. Sie unterscheiden sich teils in Nuancen, vor allem bei der Frage der Zuständigkeiten. Auch stellen sich haftungsrechtliche Fragen. © may/aha/aerzteblatt.de

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