Ärzteschaft
Verhandlungen zum Orientierungswert zunächst ergebnislos
Freitag, 5. August 2022
Berlin – Die heute gestarteten Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Orientierungswertes zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV‐Spitzenverband sind zunächst ergebnislos geblieben. Sowohl KBV als auch GKV-Spitzenverband haben den Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) angerufen.
„Unsere Positionen liegen diametral auseinander“, kommentierte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, die erste Verhandlungsrunde. „Uns in der aktuellen Situation für die Praxen erneut eine Nullrunde als Angebot vorzulegen, ist ein starkes Stück“, sagte Gassen.
Die Praxen hätten enorme Kostensteigerungen – unter anderem in den Bereichen Personal und Energie – zu bewältigen. Hinzu komme die hohe Inflation. „Wir haben daher ein Plus von knapp sechs Prozent gefordert“, so Gassen. „Uns blieb bei diesen unüberbrückbaren Unterschieden bei den Positionen nichts anderes übrig, als den EBA einzuschalten.“
Die KBV-Vorstände Gassen, Stephan Hofmeister und Thomas Kriedel betonten bereits gestern, man rechne mit „sehr schwierigen Verhandlungen“. „Man muss es immer wieder sagen: Es geht um den Erhalt der Struktur der ambulanten Versorgung und um die Finanzierung von Leistungen für die Gemeinschaft der über 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten“, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende.
Sollte dafür kein Geld erübrigt werden wollen, so Gassen, spreche man gerne mit den Kassen darüber, „wie das Leistungsangebot für die Versicherten dem finanziellen Rahmen angepasst und damit reduziert werden“ könne.
Die KBV will erreichen, dass die aktuellen Preissteigerungen in den Orientierungswert für das Jahr 2023 einfließen. Das gleiche gilt für die erheblichen Personalkostenbelastungen aufgrund des Wettbewerbs um Fachkräfte und der Tarifentwicklung bei Medizinischen Fachangestellten (MFA) ab dem Jahr 2021.
Nach den gesetzlichen Vorgaben zur jährlichen Anpassung des Orientierungswertes müssen die für Arztpraxen relevanten Investitions- und Betriebskostenentwicklungen berücksichtigt werden. Die bisher zur Umsetzung dieser Vorschrift durch den Bewertungsausschuss verwendete Vorgehensweise schätzt die zu erwartende Entwicklung jeweils auf der Basis zweier zurückliegender Jahre.
Eine Vorfinanzierung steigender Kosten seitens der Vertragsärzte für zwei Jahre gefährde aber die Versorgung, warnte die KBV schon im Vorfeld der Verhandlungen.
Nach Einschätzung des Vorsitzenden des Hartmannbundes, Klaus Reinhardt, verfolgt die Honorarpolitik der gesetzlichen Krankenkassen mit Blick auf die ambulante Versorgung eine „Strategie der kalten Strukturbereinigung“. Anders seien Veranstaltungen wie der heutige Auftakt der Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Orientierungswertes nicht mehr zu interpretieren.
„Wer angesichts der offenkundigen finanziellen Herausforderungen für die Kolleginnen und Kollegen in ihren Praxen mit einer Nullnummer in die Honorargespräche startet, dem mangelt es nicht nur an Respekt, sondern der setzt auch ganz bewusst klare Signale“, sagte Reinhardt. Man halte offenbar die vorhandenen Strukturen der ambulanten Versorgung für überdimensioniert und nehme ein Abschmelzen durch finanzielles Ausbluten gezielt in Kauf. Dass ein solcher Prozess irreversibel sei, beeindrucke die Krankenkassen offensichtlich nicht.
„Auf Knopfdruck lässt sich diese Versorgungsebene nicht wieder aktivieren. Da die Attraktivität der Niederlassung auch für potenzielle Nachfolger – analog zu den immer schwierigeren wirtschaftlichen Verhältnissen – immer mehr sinkt, schaffen die Kassen mit ihrer Politik eine ganz spezielle Form der Nachhaltigkeit – nämlich die der nachhaltigen Zerstörung von unverzichtbaren Versorgungsstrukturen“, so Reinhardt. © aha/EB/aerzteblatt.de

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