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Ärzteschaft

Warnung vor Missbrauch des Nürnberger Kodex durch Impfgegner

Mittwoch, 17. August 2022

/Anna, stock.adobe.com

Berlin – Die Ärztekammer Berlin wendet sich gegen eine Fehlinterpretation oder den Missbrauch des soge­nannten Nürnberger Kodex durch Gegner der Coronaimpfung.

„Die Coronaimpfungen verstoßen nicht gegen den Nürnberger Kodex. Die Impfstoffe wurden gründlich getes­tet, zunächst an Tieren, danach an – freiwilligen – Testpersonen. Von einem Massenexperiment bei den Coro­naimpfungen zu sprechen, ist daher völlig unzutreffend“, betonte der Präsident der Kammer, Peter Bobbert.

Der Nürnberger Kodex ist vor 75 Jahren im Lauf des ersten Nürnberger Ärzteprozesses entstanden. In dem Prozess wurden 1946/47 hochrangige Mediziner und Gesundheitsbeamte wegen Euthanasie und Menschen­ver­suchen während der Zeit des Nationalsozialismus angeklagt.

Sie hatten mit der Begründung, kriegswichtige medizinische Forschung zu betreiben, grausame Verbrechen an wehrlosen Häftlingen von Konzentrationslagern unternommen. Am 20. August 1947 verkündete das amerika­ni­sche Militärgericht mit den Urteilen auch zehn medizinethische Grundsätze, den Nürnberger Kodex.

Erstes und wesentliches Prinzip des Kodex ist „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson“, die informiert und in der Lage sein müsse, eine freie Entscheidung zu treffen. „Genau dies war bei den klinischen Studien zu den Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 der Fall“, erklärte Bobbert.

Tausende von Freiwilligen hätten an den Studien zu Wirksamkeit und Risiken der Coronaimpfstoffe teilge­nom­men, die zuvor sorgfältigen wissenschaftlichen Untersuchungen unterzogen worden waren, betonte er.

„Die Impfstoffe sind gut untersucht und sie schützen – uns selbst und unsere Mitmenschen“ sagte auch Mat­thias Blöchle, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin. Parallelen zu den menschenverachtenden und grau­samen Experimenten im NS-Staat herzustellen, sei „infam und inakzeptabel“. © hil/aerzteblatt.de

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