Ärzteschaft
Warnung vor Missbrauch des Nürnberger Kodex durch Impfgegner
Mittwoch, 17. August 2022
Berlin – Die Ärztekammer Berlin wendet sich gegen eine Fehlinterpretation oder den Missbrauch des sogenannten Nürnberger Kodex durch Gegner der Coronaimpfung.
„Die Coronaimpfungen verstoßen nicht gegen den Nürnberger Kodex. Die Impfstoffe wurden gründlich getestet, zunächst an Tieren, danach an – freiwilligen – Testpersonen. Von einem Massenexperiment bei den Coronaimpfungen zu sprechen, ist daher völlig unzutreffend“, betonte der Präsident der Kammer, Peter Bobbert.
Der Nürnberger Kodex ist vor 75 Jahren im Lauf des ersten Nürnberger Ärzteprozesses entstanden. In dem Prozess wurden 1946/47 hochrangige Mediziner und Gesundheitsbeamte wegen Euthanasie und Menschenversuchen während der Zeit des Nationalsozialismus angeklagt.
Sie hatten mit der Begründung, kriegswichtige medizinische Forschung zu betreiben, grausame Verbrechen an wehrlosen Häftlingen von Konzentrationslagern unternommen. Am 20. August 1947 verkündete das amerikanische Militärgericht mit den Urteilen auch zehn medizinethische Grundsätze, den Nürnberger Kodex.
Erstes und wesentliches Prinzip des Kodex ist „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson“, die informiert und in der Lage sein müsse, eine freie Entscheidung zu treffen. „Genau dies war bei den klinischen Studien zu den Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 der Fall“, erklärte Bobbert.
Tausende von Freiwilligen hätten an den Studien zu Wirksamkeit und Risiken der Coronaimpfstoffe teilgenommen, die zuvor sorgfältigen wissenschaftlichen Untersuchungen unterzogen worden waren, betonte er.
„Die Impfstoffe sind gut untersucht und sie schützen – uns selbst und unsere Mitmenschen“ sagte auch Matthias Blöchle, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin. Parallelen zu den menschenverachtenden und grausamen Experimenten im NS-Staat herzustellen, sei „infam und inakzeptabel“. © hil/aerzteblatt.de

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