Vermischtes
Bund fördert Gendermedizin mit 4,1 Millionen Euro
Freitag, 19. August 2022
Berlin – Mit rund 4,1 Millionen Euro fördert das Bundesgesundheitsministerium aktuell zwölf Projekte innerhalb des Förderschwerpunkts „Genderspezifische Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung“. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem erkundigt, wie viele Projekte im Bereich Gendermedizin derzeit von der Bundesregierung gefördert werden, was die Bundesregierung mit der Förderung dieser Projekte beabsichtige und welche Ergebnisse diese bislang für den medizinischen Wissensstand erbracht hätten.
Als Antwort auf diese Fragen verweist die Bundesregierung auf die im Grundgesetz geschützte Wissenschaftsfreiheit. Eine Beeinflussung einzelner Wissenschaftsdisziplinen und Forschungsfelder erfolge nicht, hieß es.
Auch bewerte die Bundesregierung nicht die Ergebnisse geförderter Projekte. „Auseinandersetzung, Analyse und Bewertung“ seien Aufgabe der „jeweiligen Fachcommunity und der entsprechenden wissenschaftlichen Institutionen“.
Zudem warfen die AFD-Abgeordneten die Frage auf, wie die Bundesregierung es mit ihrem Ziel der Förderung der Gendermedizin in Einklang bringe, bei der Förderung von Forschungsprojekten zur Gendergesundheit einen Geschlechtsbegriff vorauszusetzen, der die in der Biologie und der Gendermedizin als Faktum anerkannte genetische Bedingtheit des Geschlechts verkenne.
Dazu erklärte die Bundesregierung, dass sie die Auffassung vertritt, dass das Geschlecht eines Menschen sowohl biologische als auch soziale Ausprägungen hat. „Diese Ausprägungen wirken unterschiedlich auf die Menschen und auf das Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft, weshalb es analytisch sinnvoll sein kann, die biologischen und die sozialen Geschlechtsausprägungen als gesonderte Kategorien wissenschaftlich zu betrachten“, heißt es dazu in der Antwort. © hil/sb/aerzteblatt.de

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