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Politik

Neues Vergütungskonzept könnte Ambulantisierung vorantreiben

Dienstag, 20. September 2022

xixinxing - stock.adobe.com

Berlin – Ein Konzept zur einheitlichen und sektorengleichen Vergütung von ambulant erbringbaren medizi­nischen Leistungen stellte heute ein Konsortium aus dem Hamburg Center for Health Economics (HCHE) der Universität Hamburg, der Technischen Universität Berlin (TU Berlin), dem Zentralinstitut für die kassenärztli­che Versorgung (Zi), dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) und dem BKK Dachverband vor.

Die Vergütung solle demnach in beiden Umsetzungsphasen unabhängig vom Ort der Behandlung, aber in Abhängigkeit der medizinischen Komplexität des Falls, in zwei Stufen erfolgen.

„Der Handlungsdruck, die Sektorengrenzen zu überwinden, hat aber auch hierzulande nicht nur vor dem Hin­tergrund von Personalengpässen immer mehr zugenommen. Mit dem vorgestellten Konzept kann das deutsche Gesundheitssystem bedarfsgerechter und effizienter ausgerichtet werden“, erklärte Jonas Schreyögg, wissenschaftlicher Direktor vom HCHE.

Eine erfolgreiche Einführung eines solchen Konzeptes sei in erster Linie von der hohen Akzeptanz aller Ak­teure abhängig – deshalb müsse die Systematik einen „fairen Wettbewerb“ ermöglichen.

Für die konkrete Umsetzung sieht das Konzept zwei Phasen vor: Ausgehend vom bereits bestehenden Katalog ambulant erbringbarer Prozeduren (AOP-Katalog) solle in der ersten Phase zunächst eine „pragmatische“ Ori­entierung an den bestehenden stationären Fallpauschalen den schnellen Aufbau sektorengleicher Strukturen erfolgen, so Schreyögg.

In diesem Rahmen würden dann, so der Vorschlag, sektorengleiche Leistungsgruppen (SLG) auf Basis des be­stehenden Kostenrahmens des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), abzüglich der aus­schließlich stationär anfallenden Kosten, kalkuliert und über sektorengleiche Pauschalen (SP) vergütet.

Die daraus – aufgrund der im Krankenhaus typischerweise höheren Kosten – resultierende temporäre Über­finanzierung könne die benötigten Anreize für den Aufbau der für eine verstärkte ambulante Leistungserbrin­gung erforderlichen Strukturen setzen.

Allerdings solle dieses Modell „keine dauerhafte Zwischenlösung“ bleiben, betonte Schreyögg. Das Gesamtkonzept sieht vor, innerhalb einer gesetzlich festgelegten Übergangszeit von etwa drei Jahren eine gemeinsame sektorengleiche Datengrundlage zu schaffen, um sektorengleiche Leistungen zukünftig sektorenübergreifend transparent kalkulieren und bewerten zu können.

In der zweiten Phase würden dann – basierend auf einer einheitlichen Leistungsdefinition – nach dem Baukastenprinzip flexibel zusammensetzbare sektorengleiche Leistungsgruppen (SLG) gebildet und über sektorengleiche Pauschalen (SP) vergütet.

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, zeigte sich „begeis­tert“. Ein solches sektorengleiches Vergütungssystem strebe auch die Bundesre­gierung an – als „Synonym" dafür finde sich im Koalitionsvertrag der Begriff Hybrid-DRGs. Hilfreich sei, dass das vorgestellte Konzept eine Startphase mit einer schnell und pragmatisch umsetzbaren Lösung biete.

Lob kam auch sowohl von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als auch der Deutschen Kranken­hausgesellschaft (DKG). Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, nannte das erarbeitete Modell „über­zeugend schlank“. Aus Sicht der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sei das Konzept „grundsätzlich trag­fähig“.

DKG-Chef Gerald Gaß verwies darauf, dass man in Deutschland seit Jahren versuche, die starke Trennung zwischen ambulanten und stationären Sektor zu „umgehen“ – bislang wenig wirkungsvoll. Das einheitliche Vergütungskonzept habe diesbezüglich Potenzial. © aha/aerzteblatt.de

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