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Ärzteschaft

Fachgesellschaft beklagt Rückgang von Palliativstationen

Donnerstag, 29. September 2022

/bilderstoeckchen, stock.adobe.com

Bremen – Den bundesweiten Rückgang der Anzahl an Palliativstationen nach mehr als 25 Jahren stetigen Aufbaus sieht die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) mit Sorge.

„Seit 2020 ist es zu Schließungen, strukturellen Verschiebungen und anderen Rückentwicklungen überwie­gend infolge der Coronapandemie und des Personalnotstands gekommen“, sagte die Präsidentin der DGP, Claudia Bausewein, heute anlässlich der Eröffnung des 14. DGP-Kongresses in Bremen.

Hinzu komme, dass gleichzeitig die ergänzenden multiprofessionellen spezialisierten Palliativdienste an Krankenhäusern längst nicht in dem im Hospiz- und Palliativgesetz vorgesehenen Maße auf- und ausgebaut worden seien. Grund dafür sei eine nach wie vor uneinheitliche und unsichere Finanzierungssituation, betonte Bausewein.

In diesem Zusammenhang warnte auch Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe, vor der Rückentwicklung – diese stelle eine Gefährdung der bisherigen Erfolge dar. Die Krebshilfe habe „seit fast vier Jahrzehnten in hohem Maße zum Aufbau palliativmedizinischer Versorgungsstrukturen beigetragen und in die Aus- und Weiterbildung sowie Forschung investiert“.

Die Coronapandemie habe jedoch nachweislich zu signifikanten und anhaltenden Defiziten geführt. „Es er­scheint uns zwingend, dass die durch die Pandemie verursachten Probleme und auch der aktuelle Pflegenot­stand gesundheitspolitisch ernst genommen werden und hier zeitnah gehandelt wird“, forderte Nettekoven.

Kritik übte die DGP an den vorliegenden Gesetzentwürfen zur Suizidbeihilfe. Alle drei im Bundestag diskutier­ten Konzepte seien viel zu sehr aus der Perspektive von Juristen verfasst und kaum praxistauglich, erklärte DGP-Geschäftsführer Heiner Melching.

Die Gesetzentwürfe sähen genau strukturierte Abläufe und normierte Beratungsfristen vor. Ein solch forma­lis­tisches Vorgehen entspreche aber nicht dem Umgang mit betroffenen Menschen und ihren oft unbeständigen Sterbewünschen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid gekippt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert – und zwar unabhängig von Alter oder Krankheit. Zu­gleich legten die Richter dem Gesetzgeber nahe, Missbrauch durch Schutzkonzepte zu verhindern. Mitte Juni debattierte der Bundestag in Erster Lesung über drei Gesetzesentwürfe, die nun in den Fachausschüssen weiter beraten werden.

Melching betonte, bei den Anfragen zur Beihilfe zur Selbsttötung, die die Fachgesellschaft erreichten, handele es sich zu 99 Prozent nicht um akute Sterbewünsche. Viele Menschen beschäftigten sich mit dem Suizid, weil sie Angst hätten vor dem, was kommt. „Die Möglichkeit des Suizids ist quasi ein möglicher Rettungsanker“, sagte er.

DGP-Präsidentin Bausewein erklärte, nach ihrer Erfahrung gebe es im Alltag der Kliniken in Deutschland nur ganz wenige konkrete Wünsche von Patienten nach Beihilfe zum Suizid. Häufig dagegen seien Gespräche mit Patienten, die keine Behandlung mehr wollten oder nicht mehr leben wollten. Für Palliativmediziner komme es dann darauf an, „die konkrete Not hinter diesen Äußerungen zu verstehen“.

Die Patienten wollten damit oft ausdrücken, dass sie ihr Leben so nicht mehr als lebenswert empfänden. Die Palliativmedizin verfüge in solchen Fällen aber über viele Handlungsmöglichkeiten, um die Lebensqualität zu verbessern. © aha/kna/aerzteblatt.de

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