Politik
Datenschützer lehnen Konzept der Gematik zur Einlösung des E-Rezeptes ab
Donnerstag, 6. Oktober 2022
Berlin – Die von der Gematik geplante Lösung zur Nutzung von nicht Pin-fähigen elektronischen Gesundheitskarten (eGK) im Kontext des elektronischen Rezeptes (E-Rezeptes) erhalten sowohl vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht das notwendige Einvernehmen. Dies geht aus einem Schreiben des BfDI an die Gematik und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hervor.
Die infrage gestellte Spezifikation der Gematik sieht vor, dass ein Abruf von E-Rezepten aus dem entsprechenden Fachdienst unter Nutzung der Krankenversichertennummer und eines unsignierten Prüfungsnachweises des Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)-Dienstes ermöglicht werden soll.
Die Behörde des BfDI warnt in dem Schreiben davor, dass der unsignierte Prüfungsnachweis „prinzipiell manipulierbar“ sei. Angreifern könne so der unberechtigte Zugang zum E-Rezept-Fachdienst mit den dort gespeicherten Rezepten ermöglicht werden.
„Diese Sicherheitsschwachstelle erachte ich angesichts der damit drohenden erheblichen Risiken für die besonders schutzwürdigen Gesundheitsdaten der Bürgerinnen und Bürger für so gravierend, dass ich insoweit derzeit keine Freigabe erteilen kann“, schreibt der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber. Das BSI hält den Mangel Kelber zufolge ebenfalls für so gravierend, dass es kein Einvernehmen erteilen wird.
Ein Sprecher des BMG sagte dem Deutschen Ärzteblatt, der Bundesminister für Gesundheit sei mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten „im intensiven Gespräch, um die Nutzung des elektronischen Rezeptes zu vereinfachen“.
Ziel sei es, „für Nutzer und Apotheker die Handhabung so leicht wie möglich zu machen und trotzdem die Patientendaten zu schützen“. Darüber hinaus könne man laufende Gespräche nicht kommentieren. Basis dieser Gespräche könnte der in dem BfDI-Schreiben skizzierte Lösungsansatz sein, zeitnah ein Verfahren zu spezifizieren, das das Signieren des Prüfungsnachweises beinhaltet.
Kelber betonte, man begrüße prinzipiell eine barrierearme Möglichkeit, E-Rezepte in den Apotheken einzulösen, die die bestehenden Möglichkeiten (Zuweisung per App und Vorzeigen des E-Rezept-Tokens in einem 2D-Code oder Papierausdruck) ergänzt. Durch „technisch-organisatorische Maßnahmen“ – hierzu bietet das BfDI in dem Schreiben Beratung an – könnten die dargelegten Schwachstellen „von vornherein und effektiv unterbunden“ werden.
In einem weiteren Schreiben an die Gematik und das BMG weist das BfDI darauf hin, dass man die zum 31. Dezember 2022 auslaufende Duldung des Authentifizierungsverfahrens für die elektronische Patientenakte (ePA) auf Basis der sogenannten Alternativen Versichertenidentität (al.vi-Verfahren) nicht verlängern werde.
Das Verfahren, das den Versicherten eine Zugriff auf die ePA ohne Einsatz ihrer eGK ermöglicht, erfülle die notwendigen rechtlichen Anforderungen nicht – darauf sei auch „über Jahre“ in den entsprechenden Spezifikationsverfahrensrunden gegenüber der Gematik hingewiesen worden.
Die Duldung erfolgte demnach „ausschließlich mit Blick auf die mehrfach als bevorstehend angekündigte Ergänzung der bestehenden Anmeldeverfahren“ durch ein neues und dem für ePA-Zugriffe ebenfalls einem hohen Schutzstandard zu entsprechenden Verfahren der digitalen Identität, wie es der Gesetzgeber für den 1. Januar 2023 als Angebot der Krankenkassen angekündigt habe.
Allerdings lägen seitens der Gematik mehrfach angekündigte Verfahren und die erforderlichen Spezifikationen einer sicheren digitalen Identität nach wie vor nicht vor. „Inzwischen gehen Ankündigungen von einer möglichen Realisierung frühestens im 3. Quartal 2023 aus“, heißt es im BfDI-Schreiben.
Das al.vi-Verfahren ist nach Angaben des BfDI nicht alternativlos. So sei der eigentliche Zugang per eGK und PIN „ausbaufähig“. Auch könne der elektronische Personalausweis für die Authentifizierungsverfahren zum Einsatz kommen. Hierzu fänden inzwischen auch erste Gespräche zwischen Gematik und BSI sowie BfDI statt. © aha/may/aerzteblatt.de

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