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Politik

UPD-Stiftung sollte über Steuermittel finanziert werden

Mittwoch, 9. November 2022

/Deutscher Bundestag, Florian Gaertner, photothek (Archivbild)

Berlin – Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) sollte als Stiftung des öffentlichen Rechts auf­gesetzt und mit Steuermitteln finanziert werden. Das war der Tenor einer Reihe von Experten heute bei einer Anhörung im Bundestag zu einem Antrag der Linksfraktion.

Hintergrund ist nicht zuletzt auch ein Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Der sieht derzeit vor, die UPD als Stiftung bürgerlichen Rechts neu einzurichten. Finanziert werden soll sie nach Ansicht der Ampelkoalitionäre wie bisher von gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV).

Während die GKV die Stiftung nach Vorstellung der Regierungsparteien jährlich mit 14 Millionen Euro unter­stützten soll, soll die PKV mit etwas mehr als einer Million Euro beteiligt werden. Dies sind 350.000 Euro mehr als bislang. Somit würden der Stiftung jährlich nach Plänen der Bundesregierung 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Die Linksfraktion schlägt in einem eigenen Antrag dauerhaft jährlich 20 Millionen Euro für eine Finanzierung vor – mit einem zusätzlichen Ausgleich für Lohnerhöhungen und Inflation. Sie will zudem eine Entkopplung von GKV und PKV und bezeichnete die Anbindung der UPD an die gesetzliche Krankenversicherung als einen „Geburtsfehler“.

Die meisten Experten konnten dem Vorschlag der Linken etwas abgewinnen. Martin Danner, BAG Selbsthilfe, machte bei einer Steuerfinanzierung ein mögliches Problem in der Anbindung an die jeweilige Haus­haltslage des Gesetzgebers aus. Für ihn wären Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds besser gewesen. Es müsse aber vor allem darum gehen, dass der GKV-Spitzenverband wenig Einfluss auf die Mittelverwendungsprüfung der UPD habe, sagte er.

Der GKV-Spitzenverband signalisierte heute, dass er gut auf die Anbindung der UPD an die Kassen verzichten kann. Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbands, sprach sich für eine öffentlich rechtliche Stiftung aus, die vom Bundestag aufgesetzt und aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Er betonte, damit könne man ver­fassungsrechtlichen Bedenken begegnen.

Es sei schwierig, dass der GKV-Spitzenverband eine Stiftung gründen solle, aber alle alle weiteren Regelun­gen so ausgestaltet seien, dass dieser keine Verantwortung habe. „Das passt nicht ins Rechtsgefüge“ und auch nicht dazu, dass der GKV-Spitzenverband auf die Beitragsmittel der Versicherten achten müsse, so Kiefer. Auch der Einzelsachverständige Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, wies darauf hin, dass eine Steuerfinanzierung der „verfas­sungs­rechtlich sichere Weg wäre“.

Kiefer hält die Finanzierung aus Steuergeldern auch deshalb für richtig, weil die öffentliche Diskussionen um die Unab­hän­gigkeit der UPD von den Krankenkassen damit beendet werden könne. Das unterstrich auch Gregor Bor­nes, Sprecher der BAGP, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen. Er drängte darauf, dass eine Finanzierung vollkommen unabhängig erfolgen sollte. Man müsse jeden Anschein vermeiden, dass die Beratung beeinflusst werde.

Bornes wies auch darauf hin, dass die Patientenorganisationen im Stiftungsrat die Mehrheit haben müssten. Im Koalitionsvertrag stehe eindeutig, die UPD-Stiftung solle „staatsfern“ sein. Das könne er in der bisher vor­gesehenen Besetzung nicht erkennen. Danner betonte, dass vor allem der Stiftungsvorstand eine herausra­gende Rolle haben werde. Diese Besetzung sollte von den Patientenorganisationen ausgehen.

SPD, Grüne und FDP setzen bei der Organisation der neuen Stiftung bisher auf einen Vorstand, einen Stif­tungs­rat und einen wissenschaftlichen Beirat. Im Stiftungsrat sollen der Patientenbeauftragte der Bun­des­regierung, zwei Mitglieder des Bun­destages, je ein Vertreter der Ministerien für Gesundheit sowie für Umwelt, Natur­schutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie je ein Vertreter von GKV-Spitzenverband und von der PKV sitzen. Dazu kommen vier ehrenamtliche Vertreter von Patienten­organisationen.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht vorgesehen ist eine Zusammenlegung von Beratungen der ge­setzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Das sieht der Antrag der Linken vor. Das Anliegen stieß auf gemischte An­sichten bei den Fachleuten.

Während Kiefer vom GKV-Spitzenverband „keinen überzeugenden Grund“ sah, die unterschiedlichen Struktu­ren über eine Lösung in der UPD zusammenzuführen, sahen das Patientenorganisationen anders.

Man müsse die Unterstützung „vom Bedürfnis der Ratsuchenden her organisieren“, sagte Bornes (BAGP). Seine Erfahrungen als Patientenberater zeigten, dass Kooperationen wichtig seien und Synergien genutzt werden müssten.

Es sei „ausgesprochen schwierig“ vulnerable Patienten in schwierigen Situationen an viele Beratungsstellen – etwa Schuldnerberatung, Jobcenter, Pflegeberatung oder ähnliches – zu verweisen, führte Bornes aus. Es wäre gut, wenn es in Kommunen vor Ort eine konzentrierte Beratung gäbe, in der unterschiedliche Professionen eng zusammen­arbeiteten, sagte er. © may/aerzteblatt.de

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