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Politik

Krankenhäuser: Lauterbach beschreibt Kriterien für Auszahlung der Hilfsleistungen

Montag, 14. November 2022

/picture alliance, Roberto Pfeil

Düsseldorf – Die Krankenhäuser drängen weiter wegen der Energiekrise und der hohen Inflation auf schnelle Unterstützung. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat heute konkretisiert, nach welchen Krite­rien die angekündigten Hilfszahlungen an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ausgezahlt werden sollen.

„Sechs Milliarden Euro sollen die Krankenhäuser erhalten und zwei Milliarden Euro die stationäre und teilsta­tionäre Pflege“, sagte Lauterbach heute bei der Eröffnung des Deutschen Krankenhaustags in Düsseldorf. Er wies darauf hin, dass die Zahlungen aus der Gas- und Strompreisbremse noch dazu addiert werden müssten. Insgesamt werde insofern eine zweistellige Milliardensumme ausgezahlt.

„Die Zuteilungsmechanik wird sich an der Zahl der Betten orientieren“, so der Minister weiter. „Einen Selbst­be­halt müssen die Krankenhäuser nicht übernehmen.“ Eine Härtefallprüfung solle es zudem nicht geben. Der Härtefall sei bereits unterstellt. „Wir wollen ein schnelles und unbürokratisches Verfahren“, sagte Lauterbach. Die Mathematik der Verteilung sei zwar nicht unkompliziert, die Vergabe der Gelder aber schon.

Lauterbach: Kein Patient soll wegen der hohen Gaspreise frieren

Die Krankenhäuser hätten drei Arten von Mehrkosten: für Gas, für Strom und für indirekte Energiekosten, zum Beispiel durch Wäschereien. Zudem gebe es drei Zeiträume: 2022, 2023 und 2024. Im Jahr 2022 greife die Gaspreisbremse noch nicht und die Landesbasisfallwerte seien noch gar nicht an die aktuelle Entwicklung angepasst.

Im Jahr 2023 werde die Gas- und Strompreisbremse wirken und zu einem kleinen Teil sei die Erhöhung der Preise in den Landesbasisfallwerten enthalten. 2024 sei die Preiserhöhung schon viel stärker in den Landes­basisfallwerten berücksichtigt, aber es gebe noch den Effekt der indirekten Energiepreissteigerungen.

„Insofern ergeben sich insgesamt neun Felder, auf die die Gelder aufgeteilt werden“, so Lauterbach. Er kün­dig­te an, dass die Krankenhäuser zunächst die Gelder erhalten würden, dass später aber spitz abgerechnet werde. Aus europarechtlichen Gründen könnten zudem keine Zuschüsse gezahlt werden, die nicht energierelevant sind.

„Energiesparen ist immer richtig“, sagte Lauterbach. „Im Krankenhaus darf aber niemand frieren und bei keinem Patienten darf ein benötigtes MRT ausfallen, nur, weil Gas und Strom so teuer sind. Das wird nicht stattfinden.“

Aktuell seien die Krankenhäuser in großer Not, betonte er. Zuvor hätten sie während der COVID-19-Pandemie eine großartige Arbeit geleistet. Die Krankenhäuser hätten Deutschland durch die Pandemie gebracht. Nun müsse Deutschland die Krankenhäuser durch die Energiekrise bringen. Den Krankenhäusern in dieser Situa­tion nicht zu helfen, wäre unethisch.

„Eine solche Krise habe ich noch nicht erlebt“

Vertreter der Krankenhäuser hatten auf dem Krankenhaustag zuvor betont, wie groß die finanzielle Not der Häuser derzeit sei.

„Die Krankenhäuser bekommen an keiner Stelle im System das Geld, das sie für die Patientenversorgung be­nötigen“, sagte der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Josef Düllings.

„Ich befasse mich seit 1985 mit der deutschen Krankenhauslandschaft. Eine solche Krise, wie wir sie aktuell haben, habe ich noch nicht erlebt.“

Düllings wies darauf hin, dass Kosten und Erlöse bei den Krankenhäusern stark auseinanderliefen und die Krankenhäuser die steigenden Kosten dabei nicht an die Patienten weitergeben könnten.

„Im November 2021 wurde der Veränderungswert für das Jahr 2022 auf 2,3 Prozent festgelegt“, sagte er. „Schon damals lag die Inflationsrate bei fünf Prozent. Heute liegt sie bei über zehn Prozent.“

Bundesrat verabschiedet Erdgas-Soforthilfegesetz

Das Verfahren, wie der Staat die Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärme im Dezember übernimmt, wur­de zudem heute vom Bundesrat mit der Verabschiedung des Erdgassoforthilfegesetzes festgelegt. Haushalte und gewerbliche Verbraucher sollen so unterstützt werden, bevor die Gaspreisbremse voraussichtlich ab März 2023 greift.

Die Entlastung im Dezember betrifft Privathaushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung erhalten die Soforthilfe ebenfalls und auch dann, wenn ihr Verbrauch höher ist.

Das nun vom Bundesrat gebilligte Gesetz schreibt Erdgaslieferanten vor, Verbrauchern einen einmaligen Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Der Betrag ist demnach mit der ersten Rechnung des Erdgaslieferanten zu verrechnen, deren Abrechnungszeitraum den Monat Dezember 2022 umfasst.

Die Höhe der Entlastung wird auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs errechnet, den der Lieferant zuvor prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember. So würden „Einsparanreize“ beibe­halten, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne), im Bundesrat.

Er betonte, dass es weiterhin sehr wichtig sei, den Verbrauch zu reduzieren. Die Entlastungen haben nach An­gaben der Regierung einen Umfang im „höheren einstelligen Milliardenbereich“. Sie sollen aus dem Wirt­schaftsstabilisierungsfonds finanziert werden.

Ärztekammer Nordrhein fordert Hilfe für Niedergelassene

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) rief Bund und Länder vorgestern dazu auf, neben den Krankenhäusern auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durch eine steuerfinanzierte Energiezulage zu entlasten, die bislang von der Politik mit Hilfszahlungen noch nicht adressiert wurden.

„Konkrete Aussagen, wie vor allem die Hochenergiefächer – wie beispielsweise die ambulante Radiologie und Nuklearmedizin – vor einer existenzbedrohenden Lage zu schützen sind, gibt es leider bis heute nicht“, kritisierte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke.

Das nordrheinische Ärzteparlament stellte in einem Beschluss klar, dass die niedergelassenen Ärzte ebenso wie die Krankenhäuser gestiegene Ausgaben durch Inflation und höhere Energiekosten nicht durch Preisan­passungen kompensieren könnten.

Verschärft werde die Lage in den Praxen zusätzlich durch den niedrigen Honorarabschluss für das kommende Jahr. Einem Honorarplus von zwei Prozent stehe eine Inflationsrate von zehn Prozent gegenüber. © fos/afp/aerzteblatt.de

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